Insgesamt ist die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland sehr hoch. Allein im Jahr 2016 wurden von den Gerichten 162.397 Ehen rechtskräftig geschieden. Das ist mehr als ein Drittel der Zahl der Ehen, die im gleichen Jahr geschlossen wurden. Gegenüber dem Jahr 2015 bedeutete das einen leichten Rückgang der Scheidungsquote um 0,6 Prozent. Interessant ist dabei die Tatsache, dass der Scheidungsantrag nur in rund acht Prozent aller Fälle von beiden Ehepartnern gemeinsam gestellt wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Anwaltspflicht für die Ehescheidung Sie resultiert aus dem Paragrafen 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Diese Rechtsnorm sieht nur wenige Ausnahmen von der Anwaltspflicht vor. Dabei haben die scheidungswilligen Partner die Möglichkeit, sich von separaten Rechtsanwälten oder von einem gemeinsamen Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu lassen.
Warum ist die Anwaltspflicht bei Scheidungen angebracht?
Bei einer Scheidung geht es nicht nur darum, dass die Ehe selbst rechtskräftig aufgelöst wird. Immerhin sind in Deutschland pro Jahr auch mehr als 130.000 minderjährige Kinder von der Trennung der Eltern betroffen. Dann müssen Fragen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht sowie zum Kindesunterhalt geregelt werden. Ist eine Scheidung unumgänglich, ist eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt ratsam, denn Unterhaltsansprüche entstehen bereits in der Zeit des Getrenntlebens sowohl im Hinblick auf die Kinder als auch zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern. Ergänzend muss bei einer Ehescheidung sowohl ein Versorgungsausgleich als auch (abhängig vom gewählten Güterstand) ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden. Aufgrund dieser Vielfalt sollten für Scheidungsverfahren stets nur erfahrene Fachanwälte angesprochen werden. Wer im Nordwesten Deutschlands wohnt, könnte sich beispielsweise an die auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei Jensen in Kiel wenden.
Wann macht ein gemeinsamer Anwalt bei einer Scheidung Sinn?
Das Gesetz lässt immer die Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts zu. Aber die Praxis zeigt, dass das nicht in jedem Fall ratsam ist. Bei Partnern, zwischen denen sich die Fronten erheblich verhärtet haben, empfiehlt sich die Beauftragung getrennter Anwälte. Zwar unterliegen die Rechtsanwälte in diesen Fällen der gesetzlichen Pflicht zu neutralen Beratung beider Parteien, aber häufig entsteht dennoch Misstrauen. Erfolgt der Scheidungsantrag dagegen einvernehmlich, erweist sich die Wahl eines gemeinsamen Anwalts als besser. So können viele Fragen unbürokratisch und schnell geklärt werden, was die Dauer des Scheidungsverfahrens üblicherweise verkürzt und sich auch auf die Kosten auswirkt.
JennyB ist „Baujahr“ 1963. Sie arbeitete zeitweise für die „Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft“. Sie ist sehr vielseitig interessiert und unter dem Namen Jenny Brix schriftstellerisch aktiv.
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