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Bonbonzahl muss angegeben werden

Collage of candy and sweets

Wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, sind Hersteller verpflichtet, die genaue Anzahl von Bonbons in einer Packung anzugeben.

Damit könne den Konsumenten die Kaufentscheidung erleichtert werden. Verbraucherinnen und Verbrauchern soll das Leben mit der Entscheidung leichter gemacht werden. So sollen bei Packungen, in denen einzelne Portionen Süßwaren, wie etwa Bonbons, enthalten sind, nicht nur die üblichen Angaben zum Gewicht, sondern auch zur Anzahl der Bonbons gemacht werden.

Revision gescheitert

Am Donnerstag lehnte das Bundesverwaltungsgericht die Revision eines Süßwarenherstellers gegen das Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts ab. Ursprünglich begonnen hatte der Rechtsstreit bei einer Kontrolle des Landesamts für Mess- und Eichwesen in Rheinland-Pfalz.

Laut den Angaben verkauft die betroffene Firma Süßwaren, wie „Bonbons oder Schokoladen-Spezialitäten unter anderem in Beuteln“. In diesen Beuteln befinden „sich mehrere einzeln mit Bonbonpapiere umwickelte oder auf ähnliche Weise umhüllte Stücke“.

Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass auf den Beuteln das Gesamtgewicht der Süßigkeiten angegeben war, nicht jedoch die Zahl der enthaltenen Süßwaren. Daraufhin hat man ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hersteller eingeleitet. Die Firma wollte das nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Weder vor dem Verwaltungs-, noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatte die Klage jedoch Erfolg und nun scheiterte auch noch die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Unternehmen werden nicht belastet

In der Begründung des Oberverwaltungsgerichts zum Urteil unter dem Aktenzeichen BVerwG 3C 15.21 hieß es, dass die Angabe verpflichtend sei und die Unternehmen nicht unangemessen belaste. Für Verbraucher allerdings habe die Angabe der genauen Anzahl von Süßwaren einen hohen zusätzlichen Informationswert. Sie würden damit in die Lage versetzt, „das für ihre Bedürfnisse passende Lebensmittel auszuwählen“, hieß es weiter.

Quelle: AFP

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