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Bisphenol A – schärfere Grenzwerte empfohlen

Die Chemikalie Bisphenol A ist schon seit langem umstritten. Wie gefährlich sie wirklich ist, welche Dosierungen erlaubt sein dürfen – das ist ein heftiges Streitthema zwischen Forschern und Wissenschaftlern. Jetzt hat die EU reagiert und den empfohlenen Grenzwert für Bisphenol A deutlich verschärft.

Wo steckt Bisphenol A drin und was wird empfohlen?

Bisphenol A steckt unter anderem in Plastikgeschirr und Kassenbons. Die aktuell empfohlene Menge wurde jetzt von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) deutlich heruntergeschraubt. Waren es ursprünglich 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht, die maximal aufgenommen werden sollten, so sind es jetzt nur noch vier Mikrogramm. Grund dafür ist, dass Bisphenol A im Verdacht steht, Erkrankungen am Nerven-, am Herz-Kreislauf-System und am Hormonhaushalt zu verursachen.

Allerdings kamen die Experten bei der aktuellen Beurteilung des Stoffs zu dem Schluss, dass ein Gesundheitsrisiko bei der aktuellen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe besteht. Die EFSA teilte zudem mit, dass die Aufnahme von Bisphenol A über Kosmetika, Staub, Ernährung oder das Thermopapier der Kassenbons immer noch unter dem neuen als sicher geltenden empfohlenen Wert liege. Die EFSA liefert für die EU-Länder und die EU-Kommission Bewertungen zu verschiedenen Risiken. Verbote spricht sie aber nicht aus.

Aufgrund der zahlreichen neuen Studien über Bisphenol A in den letzten Jahren beschloss man, die Chemikalie neu zu bewerten, wie Trine Husøy von der BPA-Arbeitsgruppe erklärte. Demnach könnte Bisphenol A Leber und Niere schädigen. Dafür müsste die aufgenommene Menge den neu empfohlenen Wert aber um das Hundertfache übersteigen.

Der aktuelle Grenzwert gilt als vorläufig. Derzeit läuft noch eine Langzeitstudie an Ratten, deren Ergebnisse in zwei bis drei Jahren vorliegen sollen. Danach muss der Stoff vermutlich nochmals genauer untersucht werden.

In französischen Kinderprodukten greift ein totales Verbot für Bisphenol A

In Frankreich hat man schon früher reagiert. In Kinderprodukten ist Bisphenol A bereits verboten, ganz egal, ob es sich um Spielzeug oder die Verpackung von Lebensmitteln handelt, mit denen Kinder in Berührung kommen könnten.

Derzeit arbeiten zudem das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau und einige andere EU-Umweltbehörden daran, dass die Verwendung von Bisphenol A grundsätzlich einer Erlaubnis bedarf. Man fordert, dass der Stoff nach Möglichkeit in keinem Produkt eingesetzt wird, mit dem Menschen in Verbindung kommen.

Ann-Katrin Sporkmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erklärte indes den neuen Grenzwert  als einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reiche es noch nicht aus. Der BUND fordert demnach ein generelles Verbot der Chemikalie in allen Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Quelle: Welt

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