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BGW verlangt bessere Prävention gegen Gewalt bei Pflegeberufen

Bei den Angehörigen der medizinischen Berufe und Pflegeberufe war Gewalt am Arbeitsplatz lange ein Tabuthema. Die Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege will diesen Zustand beenden und hat eine spezielle Informationsbroschüre herausgegeben.

Die neue Broschüre zur Prävention gegen Gewalt gegen Altenpfleger und Krankenpfleger hielt die Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (kurz BGW) nach der Auswertung einer Studie für notwendig. In der dafür durchgeführten Befragung gaben 56,2 Prozent der Probanden an, am Arbeitsplatz bereits körperliche Gewalt erlebt zu haben. 78 Prozent der Befragten hatten nach ihren Antworten bereits verbale Attacken in verschiedenen Formen erlebt. Dabei stellte die BGW auch fest, dass sich nur ein Drittel der Angestellten in den medizinischen Berufen nach solchen Ereignissen ausreichend unterstützt fühlt.

Was will die BGW mit der neuen Broschüre bewirken?

In erster Linie geht es darum, den Betroffenen zu erklären, welche Unterstützung sie durch die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten können. Als Soforthilfe stellt die BGW eine Hotline für eine psychologische Beratung am Telefon zur Verfügung. Nach körperlichen und verbalen Attacken bleiben oftmals psychische Belastungen zurück. Deshalb bietet die BGW eine Alternative und übernimmt die Kosten für bis zu fünf Sitzungen bei Fachärzten für Psychologie oder bei Psychotherapeuten, die sich die Betroffenen selbst auswählen dürfen. Außerdem werden in der Broschüre der BGW zur Gewalt bei Pflegeberufen die Situationen präzisiert, in denen die Arbeitgeber zur Meldung der Vorfälle verpflichtet sind. Daran ist interessant, dass eine Meldung auch dann erfolgen muss, wenn Auffälligkeiten bei Mitarbeitern festgestellt werden, die körperliche oder verbale Gewalt gegen Kolleginnen und Kollegen miterlebt, selbst aber nicht unmittelbar davon betroffen waren.

Können Sicherheitsdienste das Problem der Gewalt bei Pflegeberufen lösen?

Das ist nicht überall möglich, wie das Beispiel der ambulanten Alten- und Krankenpflege beweist. Dort würde der Einsatz von Sicherheitskräften die Kosten auf eine untragbare Höhe steigern. Aber auch bei Sicherheitsdiensten in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Die Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege rät nachdrücklich vom Einsatz bewaffneter Sicherheitsdienste ab. Außerdem warnt die BGW vor dem Einsatz von Sicherheitsdiensten in klassischen Uniformen. Als Begründung gibt sie einen möglichen Trigger-Effekt nach negativen Erfahrungen mit uniformierten Personen an. Die als Sicherheitskräfte in Krankenhäusern eingesetzten Bewerber müssen zusätzlich einige persönliche Eigenschaften mitbringen, die sich nach Meinung der BGW nicht antrainieren lassen.

Quelle: BGW

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