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Kraftstoffpreise und Steuern: Wie sollen Menschen in Deutschland entlastet werden?

Euro coins on paper euro banknotes

Hohe Inflationsraten belasten die Budgets der privaten Haushalte. Entlastungspakete sind ein gutes Hilfsmittel zur Stärkung des Binnenkonsums.

Wer die Wirtschaft stärken will, muss dafür sorgen, dass die Menschen genügend Geld haben. Das ist aktuell aus mehreren Gründen häufig nicht der Fall. Genau deshalb kommen nun gleich einige Entlastungspakete der Bundesregierung. Auch auf die hohen Kraftstoffpreise hat die Bundesregierung endlich mit konkreten Maßnahmen reagiert. Einen Fakt haben alle Entlastungspakete gemeinsam: Sie starten zeitlich gestaffelt.

Welche Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Kraftstoffpreise begrenzen?

Bezüglich der Kraftstoffpreise greift die Bundesregierung zum gleichen Hilfsmittel wie in der Vergangenheit. Die Energiesteuer wird ab Oktober 2026 um 14 Cent pro Liter Kraftstoff gesenkt. Weil in Deutschland Steuer auf die Steuer erhoben wird, kommt durch die daraus resultierende Minderung der Mehrwertsteuer eine Gesamtersparnis von 17 Cent pro Liter Benzin oder Diesel zusammen. Vorerst soll diese Sonderregelung bis zum Jahresende 2026 greifen. Danach ist eine andere Maßnahme geplant, um den durch den Wegfall dieser Regelung absehbaren Preissprung abzufedern. Beispielsweise in Belgien und Luxemburg kontrolliert der Staat schon seit einiger die Kraftstoffpreise über einen Spritpreisdeckel. Dieser Vorgehensweise will sich Deutschland ab Jahresbeginn 2027 ebenfalls anschließen. Dabei wird anhand verschiedener Kriterien über eine standardisierte Formel täglich ein Höchstpreis für Kraftstoffverkäufe festgelegt.

Auf welche weiteren Entlastungen dürfen sich Menschen in Deutschland freuen?

Bereits in der ersten Septemberwoche 2026 wurden durch das Kabinett der Bundesregierung weitere Entlastungen auf den Weg gebracht. Sie betreffen die Einkommenssteuer. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer liegt aktuell bei 12.348 Euro und soll bereits ab 2027 auf 12.564 Euro steigen. Ab 2028 werden dann 12.900 Euro als Grundfreibetrag zum Ansatz gebracht. Der Arbeitnehmerpauschbetrag in der Einkommenssteuer beträgt momentan 1.230 Euro pro Jahr und Person. Er wird im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung auf 1.430 Euro erhöht. Ähnliche Anpassungen gibt es auch beim Kinderfreibetrag, der aktuell bei 9.756 Euro (Betrag für beide Elternteile) liegt. Er steigt auf 10.056 Euro ab dem kommenden Jahr und auf 10.236 Euro im Jahr 2028. Das Bundeskindergeld wird 2027 um 8 Euro auf dann 259 Euro und 2028 um weitere 5 Euro auf dann 272 Euro erhöht.

Quelle: Bundesregierung

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