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Zahlen & Fakten: Minderjährige im Leistungsbezug nach SGB II

Children with tablet

Viele Kinder und Jugendliche leben in Haushalten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Besonders häufig sind kinderreiche Haushalte betroffen.

Das Thema Kinder und Jugendliche im Leistungsbezug nach SGB II war Inhalt einer Kleinen Anfrage aus dem Bundestag, zu der inzwischen eine offizielle Antwort der Bundesregierung vorgelegt wurde. Dabei ging es vor allem um Kinder, die aufgrund der Herkunft ihrer Eltern eine Drittstaatsangehörigkeit haben. Sie machten einen Anteil von rund 1,74 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in der Bundesrepublik aus. Spitzenreiter bei minderjährigen Drittstaatsangehörigen waren Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie Bayern. Im Städtevergleich der SGB II-Quote bei Minderjährigen landen Gelsenkirchen, Bremerhaven, Essen sowie Dortmund und Duisburg auf den Spitzenplätzen.

Wie sieht die Verteilung des Leistungsbezugs nach SGB II aus?

Unter Berufung auf die Daten der Bundesagentur für Arbeit gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort an, dass zum Jahresende 2025 bundesweit rund 1,64 Millionen Kinder und unverheiratete Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezählt wurden, die Leistungen nach dem SGB II (damals noch Bürgergeld genannt) erhielten. Der Anteil der Minderjährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit machte dabei rund 856.000 Personen aus, während etwa 782.000 dieser Minderjährigen eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen. Die Quote der Leistungen nach SGB II für unter 18 Jahre alte Personen mit ausländischer Herkunft lag zeitgleich bei 36,8 Prozent, während nur 7,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine deutsche Staatsangehörigkeit hatten.

Anteil der Kinder in SGB II-Haushalten weist große Unterschiede auf

Insgesamt gab es zum Erhebungszeitpunkt (Juni 2026) in Haushalten, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, deutschlandweit rund 0,62 Kinder. Die niedrigste Quote wies Mecklenburg-Vorpommern mit 0,5 und die höchste Quote Hessen mit 0,69 auf. Deutlich größere Unterschiede fanden sich zeitgleich bei Kindern und Jugendlichen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II mit Blick auf die Haushaltsgröße und die Herkunft der Eltern. 16,2 Prozent dieser Kinder und Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit lebten in Haushalten mit 4 oder mehr Kindern. Bei Zuzüglern aus Somalia lag dieser Anteil zeitgleich bei rund 45 Prozent und markiert den Spitzenplatz vor Syrien (42,5 Prozent) und Afghanistan (40 Prozent). Die wenigsten Minderjährigen in nach SGB II bedachten Bedarfsgemeinschaften mit 4 oder mehr Kindern gab es zum gleichen Zeitpunkt bei Familien aus dem Iran (6,3 Prozent) und der Ukraine (13,1 Prozent).

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 21/7372

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