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Neues Pauschalreisegesetz ab Sommer 2018

Ab dem kommenden Sommer soll ein neues Pauschalreisegesetz greifen, das jetzt auch vom Bundesrat gebilligt wurde. Der Verbraucherschutz für Pauschalreisende soll mit dem neuen Gesetz gestärkt werden, wobei es sich jedoch lediglich um die Umsetzung einer Pauschalreise-Richtlinie der EU handelt. Diese wurde am Freitag nach dem Bundestag auch vom Bundesrat beschlossen und tritt im Sommer 2018 in Kraft.

Welche Änderungen sieht neues Pauschalreisegesetz vor?

Das neue Pauschalreisegesetz will Pauschalurlaubern mehr Rechte zugestehen, sollte es auf der Reise zu Pannen kommen oder der Reiseanbieter sogar pleite gehen. Spezielle Schutzvorschriften, die bisher lediglich für Pauschalreisende galten, sollen künftig auch auf Urlauber ausgedehnt werden, die sich ihre Reise im Internet selbst zusammenstellen.

Die bisherigen rechtlichen Regelungen zum Thema stammen aus dem Jahr 1990 und sind damit überholt. Denn immer weniger Urlauber setzen heute auf die klassische Pauschalreise. Immer häufiger werden einzelne Reisebausteine auf eigene Faust im Internet selbst zusammengestellt. Mit dem neuen Pauschalreisegesetz sollen jetzt auch Urlauber die Pauschalreise-Schutzrechte erhalten, die auf einem Buchungsportal im Internet im Rahmen eines Buchungsvorgangs mehrere Bausteine gebucht haben, wie etwa den Flug, das Hotel und den Mietwagen.

Ebenfalls soll der Gewährleistungszeitraum verlängert werden. Treten Mängel auf der Reise auf, haben Urlauber künftig zwei Jahre lang Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Bisher lag der Gewährleistungszeitraum bei maximal einem Monat ab der Rückkehr nach Hause.

Nicht alle Änderungen im Pauschalreisegesetz bringen Vorteile

Allerdings gibt es im neuen Pauschalreisegesetz auch Änderungen, die nicht unbedingt vorteilhaft für die Urlauber sind. So müssen Urlauber künftig höhere Preisaufschläge für bereits gebuchte Reisen fürchten. Bis zu 20 Tage vor Reisebeginn kann der Reiseveranstalter demnach den Preis um bis zu acht Prozent erhöhen. Bisher war lediglich eine Erhöhung um fünf Prozent denkbar.

Allerdings gilt auch weiterhin, dass solche Erhöhungen nur dann möglich sind, wenn eine entsprechende Option im Reisevertrag verankert ist. Das Recht auf den Reiserücktritt wegen der Preiserhöhung erhalten Urlauber allerdings nur dann, wenn die Preise um mehr als acht Prozent erhöht wurden. Im Gegensatz zu vorigen Regelungen können die Reisepreise nach dem neuen Pauschalreisegesetz aber auch sinken. Das ist etwa der Fall, wenn Reisende sinkende Wechselkurse nachweisen können.

Pauschalreisegesetz greift nicht mehr für Tagesreisen und Ferienhäuser

Nicht mehr über das Pauschalreisegesetz abgesichert sind künftig allerdings Urlauber, die eine Tagesreise buchen oder ein Ferienhaus. Tagesreisen sind dabei alle Reiseleistungen, die weniger als 24 Stunden andauern und auch keine Übernachtung beinhalten. Da diese Reisenden nicht mehr über das Pauschalreisegesetz abgesichert sind, gehen ihnen Ansprüche auf Rückzahlungen von Anzahlungen verloren, wenn der Anbieter insolvent wird. Schon im Vorfeld hatten Verbraucherschützer diese Änderungen massiv kritisiert, allerdings ohne Erfolg.

Quelle: dpa

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