Die Macher haben in einer Pressemeldung bereits erste Informationen zum genauen Inhalt der
Überlastete Praxen und Praxensterben kennzeichnen den galoppierenden Ärztemangel
Ein krasses Beispiel ist eine Hausärztin in Sachsen, die in Pension gehen möchte. Doch ihr gelingt es nicht, einen Nachfolger für ihre Praxis zu finden. Vor diesem Problem stehen vor allem Ärzte in ländlichen Regionen und Kleinstädten. Das ist sehr fatal, weil der Ärztemangel genau in diesen Regionen am schlimmsten ist. Das ZDF begleitet bei der Dokumentation auch einen Kinderarzt in Nordrhein-Westfalen. Er ist jetzt schon für die medizinische Versorgung von rund 4.000 Kindern der einzige Ansprechpartner. Doch bei dieser Patientenmasse wird es nicht bleiben, denn in den Nachbarorten schließen in nächster Zeit zwei Kinderarztpraxen. Wenn sich bei ihm die Patientenzahl noch mehr erhöht, drohen massive Einschränkungen bei der möglichen Qualität der medizinischen Versorgung. Die ZDF-Dokumentation geht außerdem der Frage auf den Grund, wie die mobilen Hausarztpraxen von den Patienten angenommen werden. Die Deutsche Bahn betont stets eine gute Auslastung ihrer Medibusse. Ist das tatsächlich so? Ein Beispiel aus Hessen zeigt auf, dass die potentiellen Patienten dieser Art der medizinischen Betreuung offenbar noch nicht das notwendige Vertrauen entgegenbringen.
Der Ärztemangel in Deutschland hat inzwischen skurrile Folgen
Ob sich die ZDF-Dokumentation auch den Folgen nichtmedizinischer Art widmen wird, bleibt abzuwarten. Beispiele für solche Konsequenzen gibt es genug. So wies das Sozialgericht Dresden beispielsweise im Juli 2019 Klage eines Betroffenen ab, dem seine Krankenkasse die Mitgliedschaft gekündigt hatte. Der Grund war, dass er an einem Brückentag in keine Hausarztpraxis drankam, um eine Krankschreibung verlängern zu lassen. Brisant an diesem Fall ist, dass es zu diesem Zeitpunkt die Anordnung eines Amtsarztes für eine Langzeitkrankschreibung gab, die sich sowohl auf mehrere Monate vor als auch nach dem Brückentag bezog. Dazu gibt es bereits mehrere anderslautende Urteile von Landessozialgerichten, denen sich das Sozialgericht Dresden nicht anschließt. Dort heißt es sinngemäß, dass es „auch an Brückentagen möglich ist, eine offene Hausarztpraxis zu finden“. Das mag zwar sein, aber die Frage ist, ob die Betroffenen dort auch behandelt werden (können).
Quelle: ZDF, Urteil des SG Dresden
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