Vom Statistischen Bundesamt wurden offizielle Zahlen zur
Wie viele Inobhutnahmen waren notwendig?
Im gesamten Jahr 2023 wurden durch die Jugendämter bundesweit insgesamt rund 74.600 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 8.100 Fälle, was rund 12 Prozent entspricht. Rechnet man jedoch den Anteil der Inobhutnahmen heraus, die sich aufgrund unbegleiteter Einreisen von noch nicht volljährigen Jugendlichen ergeben, resultiert aus den neuen Statistiken ein Rückgang der Inobhutnahmen in Höhe von etwa 2.600 Fälle. Die Inobhutnahmen unbegleiteter Jugendlicher machten 2023 etwa 39.300 Fälle aus. Das entspricht rund 53 Prozent aller Fälle. Mit 36 Prozent erfolgte ein reichliches Drittel der Inobhutnahmen durch die Jugendämter wegen Handlungsbedarf aufgrund von Kindeswohlgefährdungen. In rund 11 Prozent der Fälle hatten die Jugendlichen selbst bei den Jugendämtern vorgesprochen und um Unterstützung gebeten. Zu den Hauptgründen einer Herausnahme aus dem elterlichen Haushalt zählten wie in den vergangenen Jahren Überforderung der Eltern sowie Hinweise darauf, dass die Jugendlichen körperlich misshandelt oder insgesamt vernachlässigt wurden.
Viele Jugendlich waren nur kurze Zeit in der Obhut der Jugendämter
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts konnten 31 Prozent aller Inobhutnahmen binnen einer Woche durch die Rückkehr in den elterlichen Haushalt oder die Pflegefamilie beendet werden. Das liegt unter anderem daran, dass es sich bei 19 Prozent der in Obhut genommenen Jugendlichen um Ausreißer/-innen handelte. Der allgemeine Durchschnitt der Dauer einer Inobhutnahme lag über das gesamte Jahr hinweg bei etwa 50 Tagen.
Eltern wehren sich immer öfter gegen Inobhutnahmen der Kinder
Die Dauer wird zudem vom Vorgehen der Eltern nach der Inobhutnahme bestimmt. Hier zeigt sich der Trend, dass immer mehr Elternteile Widerspruch gegen eine solche Entscheidung des Jugendamtes einlegen. Bei Anzeichen auf eine Vernachlässigung taten das zuletzt rund 26 Prozent der Elternteile. In 23 Prozent aller Fälle mit diesem Hintergrund fiel die letztliche Entscheidung beim zuständigen Familiengericht. Bei Problemen in der Person der Jugendlichen (strafrechtliche Verstöße, Delinquenz) lag der Anteil der eingelegten Widersprüche mit 3 Prozent deutlich niedriger. Zudem wurden bei diesem Sachverhalt lediglich 2 Prozent der Fälle von Familiengerichten entschieden.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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