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Wer haftet bei Unfall mit „Smombies“?

Immer mehr Menschen konzentrieren sich überall und jederzeit auf ihr Smartphone. Sie lesen Nachrichten, surfen im Netz, tauschen über WhatsApp Neuigkeiten aus usw. Nicht selten tun sie das auch auf öffentlicher Straße, laufen mit gesenktem Kopf durch die Gegend und laufen dabei Gefahr, Unfälle zu verursachen oder Opfer zu werden. In der Umgangssprache werden diese dauernd mit dem Smartphone beschäftigten Menschen als „Smombies“ bezeichnet. Die Wortschöpfung hat sich aus Zombie und Smartphone zusammengesetzt. Die Generation „Kopf unten“, wie sie teilweise schon bezeichnet wird, hat natürlich Auswirkungen auf den Straßenverkehr.

Immer mehr „Smombies“ auffällig

Immer häufiger findet sich in Polizeiberichten nach Unfällen die Aussage, „abgelenkt durchs Smartphone“ und sie betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Fußgänger. Allerdings fehlen noch offizielle Statistiken darüber, wie oft die Nutzung des Smartphones durch Fußgänger zu Unfällen führt. Man geht mittlerweile jedoch schon aufgrund der weiten Verbreitung und oft exzessiven Nutzung der Smartphones zumindest von einem Zusammenhang aus.

Bisher gibt es jedoch, im Gegensatz zu Autofahrern und Radfahrern, noch kein Gesetz, welches die Ablenkung im Straßenverkehr von Fußgängern durchs Smartphone regelt. Ein Verbot oder die Einschränkung der Nutzung sind bisher nicht vorgesehen. Autofahrer, die mit dem Handy erwischt werden, müssen dagegen ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und kassieren noch einen Punkt in Flensburg. Für Radfahrer droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Fußgänger sollten ebenfalls an Sicherheit denken

Trotzdem heißt es in der Straßenverkehrsordnung, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert und das gilt nun mal auch für Fußgänger. Kommt es also zu einem Unfall, weil der Fußgänger durch sein Smartphone abgelenkt war, droht ihm zumindest die Anerkennung einer Teilschuld. Die Folge sind sowohl rechtliche als auch versicherungstechnische Folgen.

Allerdings haben sich Gerichte bisher noch nicht mit der Frage befasst, inwieweit Fußgänger als Smartphone-Nutzer im Straßenverkehr grob fahrlässig handeln. Trotzdem gilt: Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollten auch Fußgänger den Kopf hochnehmen und nicht dauernd auf das Smartphone blicken.

Quelle: awi

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