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Warnhinweise auf Schmerzmitteln

Auch rezeptfreie Schmerzmittel können im Körper einen Schaden anrichten, zumindest, wenn sie längerfristig eingenommen werden. Unerwünschte Nebenwirkungen können etwa Nierenschäden, Leberschäden oder Magenblutungen sein. Künftig sollen deshalb Warnhinweise angebracht werden, die auf diese Gefahren hinweisen sollen.

Der Warnhinweis auf der Verpackung soll die Menschen darauf aufmerksam machen, dass sie auch rezeptfreie Arzneimittel nicht längerfristig ohne ärztliche Rücksprache bzw. Aufsicht einnehmen sollten. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat bereits am vergangenen Freitag zugestimmt.

Für welche Medikamente gelten die Neuregelungen?

Die Neuregelungen gelten für alle Medikamente, die bei leichten bis mittleren Scherzen und bei Fieber eingesetzt werden können. Bekannte Beispiele dafür sind Mittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure (Aspirin), Paracetamol, Diclofenac oder Ibuprofen. Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) bekannt gab, wurden alleine im letzten Jahr rund 90 Millionen Packungen solcher Schmerzmittel verkauft.

In der Regel sollten die Schmerzmittel nicht länger als drei bis vier Tage eingenommen werden. Ausnahmen gelten nur, wenn der Arzt etwas anderes anordnet. Grund dafür: Wer die Medikamente länger einnimmt, riskiert zum Teil schwere Nebenwirkungen, darunter etwa Magen-Darm-Blutungen, Leber- und Nierenschäden oder sogar Schlaganfälle.

Packungsbeilage oft ignoriert

Die entsprechenden Informationen finden Verbraucher zwar ausführlich in den Packungsbeilagen, allerdings lesen nur die wenigsten Verbraucher diese durch. So hat das Robert-Koch-Institut diesbezüglich eine Befragung durchgeführt: Ein Fünftel der Frauen und ein Drittel der Männer waren sich nicht bewusst darüber, dass sie die Schmerzmittel nicht so lange einnehmen sollten.

Daher soll bei Verbrauchern jetzt ein größeres Bewusstsein für die Gefahren geschaffen werden, so dass Pharmafirmen künftig verpflichtet sind, einen Warnhinweis anzubringen. Dieser muss auf der Vorderseite der äußeren Verpackung und in gut lesbarer Schrift angebracht sein. Zu lesen sein muss der Satz „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“.

Allerdings gilt dann auch künftig, dass Patienten die konkrete Anwendungsdauer für das Medikament nur der Packungsbeilage entnehmen können. Der Bundestag verspricht sich davon trotzdem eine Verringerung der Einnahmezeiten. Anhand der Meldungen von Nebenwirkungen soll überprüft werden, ob die Warnhinweise den erwünschten Effekt haben. Bis es soweit ist, kann es allerdings noch lange dauern. Schließlich wurde den Pharmafirmen auch noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Erst dann müssen die Warnhinweise wirklich auf allen Packungen angebracht sein.

Quelle: irb

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