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Schadenersatz bei fehlendem Kita-Platz – LG Leipzig 7 O 2439/14

Am 1. Februar 2015 sprach das Landgericht Leipzig unter den Aktenzeichen 7 O1455/14 sowie 7 O 1928/14 und 7 O 2439/14 ein Urteil, dass für alle Eltern interessant ist, die derzeit vergeblich für ihre Sprösslinge einen Platz in einer Kindereinrichtung suchen. Danach muss die Stadt Leipzig an drei Mütter Schadenersatz zahlen, weil sie ihnen keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen konnte. Grund für den Mangel ist ein Zeitverzug beim geplanten Ausbau der Kapazitäten in den Kindereinrichtungen.

Wie kam es zur Verurteilung der Stadt auf Schadenersatz?

Die Kläger waren drei Familien, die sich vergeblich um einen Kita-Platz bemüht hatten. Eine der Familien konnte nachweisen, dass der Bedarf schon angemeldet wurde, als das Kind gerade einmal zwei Monate alt war. Sie hatten nicht nur die zuständigen Ämter der Stadt Leipzig kontaktiert, sondern sich ergänzend mit der Bitte um Unterstützung an eine Agentur gewendet. Als sich abzeichnete, dass es auf diesen Wegen zu keiner Lösung kommen würde, hatten sie sich beim Petitionsausschuss beschwert. Von dort wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass man dafür nicht zuständig wäre. Der Mutter des Kindes war es dadurch nicht möglich, sofort nach dem Ende der Elternzeit in ihren Job zurückzukehren. Ihr Arbeitgeber verlängerte ihr daraufhin die Freistellung, eine Bezahlung erhielt sie allerdings nicht. Deshalb verklagte sie die Stadt Leipzig auf Schadenersatz. Und genau der wurde ihr vom Landgericht Leipzig nun auch anerkannt. Die drei betroffenen Familien erhalten danach einen Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 15.000 Euro.

Welche Folgen haben die Urteile 7 O 1455/14, 7 O 1928/14 und 7 O 2439/14?

Das am 1. Februar 2015 vom Landgericht Leipzig zum Schadenersatz für fehlende Kita-Plätze gesprochene Urteil wird unter den Juristen als Leiturteil gehandelt, denn es bestätigt die Auffassung des Gerichts in Mainz, das in einem ähnlich gelagerten Fall identisch entschieden hatte. Die Begründung des Richtergremiums unter der Führung von Sixtus Ecker kam zu dem Schluss, dass bereits die der Planung der Kapazitäten im Jahr 2014 von der Stadt Leipzig zugrunde liegenden Daten falsch waren. Dort fehlten den Statistiken zufolge rund 2.000 Kindergartenplätze und 700 Krippenplätze. Hinzu kommt, dass die Richter von den Kommunen erwarten, dass auch „unvorhergesehener Bedarf“ bei der Planung mit berücksichtigt werden muss. Dieser war in Leipzig entstanden, nachdem auch freie Träger beim Ausbau ihrer Kapazitäten den Zeitplan nicht einhalten konnten.

Quelle: MDR

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