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Neues Bauvertragsrecht bringt mehr Rechte für Bauherren

Das neue Bauvertragsrecht soll ab dem 01.01.2018 in Kraft treten. Unter anderem sollen damit die Baubeschreibungen verständlicher werden, Bauherren sollen ein Recht auf eigene Pläne und Berechnungen erhalten und auch ein konkreter Fertigstellungstermin der Immobilie soll benannt werden. Das reformierte Bauvertragsrecht wird dann erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, bisher nutzte man lediglich das allgemeine Werkvertragsrecht.

Jetzt schon auf neues Bauvertragsrecht setzen

Auch wenn Bauherren ihr Bauvorhaben noch in diesem Jahr starten wollen, sollten sie bereits auf die neuen Regelungen bestehen, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Wenn sich ein Unternehmen darauf nicht einlassen will, sollte man entweder nach einer Alternative suchen oder noch etwas warten. Insgesamt werden Bauherren ab dem kommenden Jahr viele Vorteile erhalten.

Widerrufsrecht für Bauverträge

Erstmals wird ab dem kommenden Jahr ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Bauvertrage greifen. Über dieses Recht müssen Unternehmen ihre Kunden entsprechend belehren. Wenn eine solche Klausel im Vertrag fehlt, kann dieser sogar binnen zwölf Monaten nach Vertragsschluss widerrufen werden.

Das sieht auch der Bauherren-Schutzbund (BSB) als wichtige Verbesserung an. BSB-Geschäftsführer Florian Becker spricht sogar von einem „Meilenstein für den Verbraucherschutz“. Fragwürdige Rabattangebote mit begrenzter Laufzeit und unüberlegte, vorschnelle Entscheidungen können so vermieden werden.

Baubeschreibungen müssen präziser werden

Darüber hinaus müssen die Baubeschreibungen präziser werden. Frühzeitig vor der Unterschrift unter den Vertrag müssen Baufirmen eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen. Zudem müssen Bauherren ausreichend Zeit erhalten, um das Angebot zu prüfen und zu vergleichen. In der Beschreibung müssen Art und Umfang der angebotenen Leistungen ebenso vermerkt werden, wie Grundrisse und Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke nicht fehlen dürfen.

Außerdem muss eine klar definierte Bauzeit angegeben werden. Diese Angabe gab es zwar auch in der Vergangenheit schon, allerdings war sie freiwillig. Künftig ist sie ein Muss. Wenn der konkrete Termin der Fertigstellung noch nicht fest steht, muss zumindest die Dauer der Bauarbeiten klar benannt werden. Nur so können Bauherren Finanzierung, Umzug und Wohnungskündigung entsprechend planen. Wenn Baufirmen sich nicht an den benannten Termin halten, müssen sie Schadenersatz zahlen.

Abschlagszahlungen bei maximal 90 Prozent

Des Weiteren dürfen die Unternehmen ab 2018 nur noch maximal 90 Prozent der Gesamtvergütung als Abschlagszahlung fordern. Die restlichen zehn Prozent werden erst nach Abnahme der Immobilie fällig. Dadurch soll laut Bauherren-Schutzbund das derzeit bestehende Überzahlungsrisiko minimiert werden. Allerdings können Bauherren die Abschlagszahlungen nicht mehr gänzlich verweigern, selbst wenn erhebliche Mängel in dem Bereich auftreten, für den die Abschlagszahlung greifen soll, warnt der VPB.

Mehr Unterlagen für Bauherren

Zusätzlich müssen Baufirmen ihren Kunden künftig Unterlagen übergeben, die die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften nachweisen. Genehmigungsplanungen und Nachweise zur Energieeinsparverordnung zählen unter anderem dazu.

Mit der neuen Regelung schließe man eine Gesetzeslücke, so Becker. Häufig bestand nämlich keine klare Aussage dazu, welche Unterlagen dem Verbraucher tatsächlich übergeben werden müssen. Mit den übergebenen Unterlagen können Bauherren künftig einen Sachverständigen aufsuchen und die Unterlagen prüfen lassen.

Quelle: dpa

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