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Neue Grenzwerte für Kinderspielzeug

ParagrafenzeichenDas EU-Gericht hat entschieden. In Luxemburg hieß es zur Rechtssache T-198/12, dass Deutschland seine Grenzwerte für bestimmte Stoffe in Spielzeugen dem EU-Recht anpassen müsse. Allerdings ist die Möglichkeit eines Rechtsmittels erhalten geblieben. Deutschland hatte gefordert, seine nationalen Grenzwerte beibehalten zu können, weil diese den Nachwuchs besser vor schädlichen Stoffen im Kinderspielzeug schützen würden als dies bei EU-Grenzwerten der Fall sei. Die Anpassungen gelten insbesondere für die Stoffe

  • Arsen,
  • Antimon und
  • Quecksilber.

Hier muss sich Deutschland künftig an die EU-weiten Grenzwerte halten. Bei anderen Stoffen, zum Beispiel Blei, wird eine neue Entscheidung der EU-Kommission erwartet. Für Barium wurden bereits neue Grenzwerte von der EU eingeführt, die von Deutschland anerkannt wurden. Teilweise gelten die Stoffe, um die es sich hier dreht, als krebserregend.

Wie die Giftstoffe ins Kinderzimmer gelangen

Die Giftstoffe können dabei auf vielfältige Weise ins Kinderzimmer gelangen. In Batterien kommen Blei und Quecksilber vor, in Polyester-Kinderspielzeugen kann Antimon enthalten sein. Werden die Stoffe in zu hohen Mengen aufgenommen, kann es zu Vergiftungen, etwa mit Schwermetallen kommen. Diese können zu Schäden am Nervensystem führen, aber auch die geistige Entwicklung der Kinder beeinträchtigen.

Wie es zum Streit um die Grenzwerte bei Kinderspielzeug kam

Deutschland argumentierte in diesem Fall, dass die eigenen Grenzwerte die Kinder besser schützen würden, weil sie strenger seien. Dem folgten die Richter in Luxemburg allerdings nicht. Zudem gelten unterschiedliche Methoden zur Risikobewertung verschiedener Stoffe. In Deutschland ist es üblich, einheitliche Grenzwerte für Schadstoffe festzulegen, unabhängig davon, ob diese flüssig, staubig oder fest sind.

Bei staubigen Stoffen, die in Kreide enthalten sein können und flüssigen Stoffen, die etwa in Seifenblasen auftreten, sieht die EU allerdings strengere Grenzwerte vor als Deutschland. Lediglich bei festen Stoffen, wie sie etwa bei Abschabungen von Kinderspielzeug auftreten können, hat Deutschland strengere Regularien. Diese Abschabungen können etwa an Holzbausteinen oder Plastikpuppen bzw. bei Metallschaukeln auftreten. Allerdings müssten die Kinder hier erst die Stoffe abschaben und zu sich nehmen, bevor es überhaupt zu einer Freisetzung der Chemikalien kommt.

Schon 2012 hatte Deutschland gegen die EU-Kommission geklagt, weil man die eigenen Grenzwerte beibehalten wollte. Die Richter haben diese Klage nun abgewiesen, allerdings die Einlage des Rechtsmittels erlaubt.

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