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Mehr Chancen für männliche Küken?

Jedes Jahr werden in der Geflügelzucht 21 Millionen männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen geschreddert oder vergast. Da sie keine Eier legen können, sind sie für die Geflügelzüchter nicht von Bedeutung. Jetzt ist die Politik aufmerksam geworden und will gegen das sinnlose Kükensterben vorgehen.

Wie Agrarminister Christian Schmidt von der CDU der „Bild“-Zeitung gegenüber erklärte, strebe man einen „realistischen Zeitplan zum Ausstieg aus der Kükentötung“ an. Dieser solle sogar noch vor Ostern umgesetzt werden. Erhebungen des Agrarministeriums belegen, dass von 2004 bis 2013 Jahr für Jahr 40 bis 46,5 Millionen Küken in den Brütereien geschlüpft waren. 21 Millionen von ihnen waren männlich und wurden sofort getötet, da sie keine Eier legen können. Jetzt setzt man auf ein Forschungsprojekt, mit dem das Geschlecht des Kükens bereits im Ei festgestellt werden kann. Dieses kommt den Angaben zufolge gut voran.

Tierschutzbund fordert Verbot der Kükentötung per sofort

Der Tierschutzbund sieht das aktuelle Vorgehen als ersten Schritt in die richtige Richtung. Endlich folgten auch auf Bundesebene den viel zitierten Worten Taten, so Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder. Allerdings kritisiert er den schrittweisen Ausstieg aus der Kükentötung, der angedacht ist.

Es handelt sich bei diesem Vorgehen um einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Daher seien Ausstiegsfristen keine geeignete Lösung, sondern es müsse ein sofortiges Verbot her.

Wie der Tierschutzbund weiter erklärt, werden die gerade geschlüpften Küken bei lebendigem Leib in eine Art Schredder geworfen. Dort werden sie mit rotierenden Messern zerkleinert und zu Tierkörpermehl verarbeitet und verbrannt.

Erste Vorstöße gegen Kükentötung erfolglos

Schon 2013 hatte die Landesregierung Nordrhein-Westfalens versucht, gegen das millionenfache Kükentöten vorzugehen, jedoch wenig erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Minden entschied am 30. Januar 2015 unter den Aktenzeichen 2 K 80/14 und 2 K 83/14, dass einem Verbot der Kükentötung grundgesetzliche Regelungen entgegenstünden. Diese wären im Interesse der Züchter erlassen worden und könnten nicht so einfach von der Verwaltung eines Bundeslandes ausgehebelt werden.

Wann, ob und wie man jetzt gegen das Töten der Küken vorgehen will, bleibt indes fraglich. Genauere Informationen gab auch Agrarminister  Schmidt bisher nicht bekannt.

Quelle: FAZ

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