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Keine Fahrverbote in Frankfurt

Im Rhein-Main-Gebiet dürfen Dieselfahrer aufatmen. Ein Gericht hat entschieden, dass es in Frankfurt vorerst keine Fahrverbote geben soll.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte einen entsprechend lautenden Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgelehnt. In der Begründung hieß es, dass vor einer Entscheidung ein endgültiges Urteil in dem Rechtsstreit gefällt werden müsse.

Unsichere Datenlage zu Stickoxiden

Die Entscheidung des Gerichts in Kassel ist vor allem für die Befürworter von Fahrverboten ein heftiger Rückschlag. Schließlich hatten Gerichte zuletzt für eine ganze Reihe von Städten Fahrverbote angeordnet oder zumindest als mögliches Mittel zugelassen. Betroffen waren unter anderem Berlin, Mainz, Düsseldorf, Köln, Aachen und Stuttgart.

Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, zeigte sich wenig beeindruckt von der jetzt getroffenen Entscheidung aus Kassel. Es sei üblich, dass der Rechtsstreit in die zweite Instanz gehe, so Resch. Mit dem Eilantrag wollte man einen „Test“ durchführen, um weiteren Druck zu erzeugen. Das Gericht entschied gegen den Eilantrag, weil nicht glaubhaft gemacht worden sei, dass die Fahrverbote zugunsten der Anwohner dringend nötig seien. Außerdem sei die Datengrundlage über die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickoxid unsicher.

Gerade letztere Aussage ist jedoch umstritten, denn ein Report der Europäischen Umweltagentur EEA hat zuletzt ergeben, dass die Luftverschmutzung ein Hauptgrund für vorzeitige Todesfälle in insgesamt 41 Ländern Europas sei. Dabei gab man als Hauptursache für die Luftverschmutzung den Straßenverkehr an. Insbesondere Stickoxide und Feinstaub stehen dabei im Verdacht, Krebs, Herz-Kreislauf- und Atembeschwerden zu verursachen.

Das Gericht ließ in seiner Entscheidung gegen den Eilantrag die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu, die das Land Hessen eingereicht hatte. In diesem wurden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren ab Februar 2019 angeordnet.

Überschrittene Grenzwerte alleine reichen nicht aus

Das Gericht in Kassel sah ernsthafte Zweifel an der Entscheidung als gegeben an. Jetzt muss das Urteil in der zweiten Instanz überprüft werden, was aber sicher nicht vor Februar 2019 passieren wird. Demnach können die Fahrverbote zum geplanten Zeitpunkt nicht in Kraft treten.

Die Belastung mit Stickoxiden liegt in Frankfurt am Main über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Für eine Verhängung zonenbezogener Fahrverbote reiche die Überschreitung der Grenzwerte allerdings nicht aus, so das Gericht aus Kassel. Diese dürften erst als letztes Mittel in Betracht kommen. Bereits vorgesehene Maßnahmen, wie der Umstieg auf Elektrobusse oder der Ausbau von Radwegen müssten im Einzelfall dahingehend überprüft werden, ob sie bereits helfen, die Grenzwerte einzuhalten.

Quelle: dpa

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