Aktuell bedeutet das
Vor allem die Art der Erlangung der Monopolstellung wurde beanstandet
Google hat eine Vorrangstellung bei der Nutzung der verschiedenen Suchmaschinen. Im Juli 2024 lag der nach Page Views gemessene Anteil weltweit bei 80,33 Prozent. Den zweiten Rang belegte zeitgleich Bing mit 11,83 Prozent vor Yahoo! mit 3,05 Prozent. Bezirksrichter Amit Mehta hatte in erster Linie zu ermitteln und zu entscheiden, ob der Suchmaschinenriese seine Vormachtstellung mit kartellrechtlich legitimen Mitteln erlangt hat. Am Ende verneinte er das in seinem Urteil und der dazugehörigen Begründung. Er verwies dabei auf Verstöße gegen die Bestimmungen des Sherman Antitrust Acts, der in den USA bereits seit dem Jahr 1890 gilt und mehrfach aktualisiert wurde. Die Bestimmungen enthalten ein Verbot der Monopolbildung sowie ein Verbot von Absprachen. Die Anwendung des Sherman Antitrust Acts in der Vergangenheit führte beispielsweise zur zwangsweisen Entflechtung von American Tobacco und Standard Oil.
Welche Handlungen von Google verstoßen gegen den Sherman Antitrust Act?
Dass Google den hauseigenen Browser Chrome zusammen mit dem ebenfalls hauseigenen Betriebssystem Android vorinstalliert, ist verständlich und auch kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Anders sieht es mit der Voreinstellung von Google als Suchmaschine beispielsweise bei Smartphones von Apple aus, denn dort liegen Absprachen und Zahlungen zugrunde, die zu einer Blockade konkurrierender Suchmaschinen führten. Das Gericht erklärte auch die hohen Preise für die Suchmaschinenwerbung für wettbewerbswidrig, da sie aus der kartellrechtlich beanstandeten Art der Erlangung der Vorrangstellung resultieren.
Welche Konsequenzen hat das Urteil für Google?
Aktuell gibt es lediglich die Feststellung kartellrechtlicher Beanstandungen. Konkrete Maßnahmen oder Strafen enthält das Urteil bisher nicht. Insider gehen davon aus, dass diese Fragen in einem separaten Urteil geklärt werden. Der Sherman Antitrust Act sieht für Unternehmen Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Dollar vor. Auch eine Zerschlagung des Konzerns kann angeordnet werden. Es gilt als sicher, dass Google gegen ein solches Urteil in Berufung gehen wird. Hochrangige Rechtsexperten aus den USA halten es für wahrscheinlich, dass die ganze Sache mit der zwangsweisen Implementierung einer Wahlmöglichkeit in alle Geräte und Browser enden wird.
Quelle: Court of District of Columbia
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