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In der Apotheke gibt es nur Rabatt-Impfstoffe

Wer vom behandelnden Arzt ein Rezept ausgestellt bekommt und dieses in der Apotheke einlöst, der geht davon aus, dass der Apotheker ihm schon das richtige Medikament geben wird. Doch auch Apotheker sind jetzt dazu angehalten, nur rabattierte Produkte auszugeben, zumindest, wenn es um Impfstoffe geht. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) in Baden-Württemberg hervor. Der Beschluss vom 27. März unter dem Aktenzeichen L 4 KR 3593/13 ER-B besagt, dass Apotheker nur Rabatt-Impfstoffe ausgeben dürfen, wenn kein bestimmter Impfstoff auf dem Rezept vermerkt sei.

Apothekerin wollte sich gegen Vorschrift wehren

Eine Apothekerin aus dem Landkreis Böblingen wollte sich dagegen zur Wehr setzen, bekam in der Vorinstanz sogar Recht. Nachdem die AOK jedoch dagegen Beschwerde einlegte, erhielt die Kasse vom LSG in Baden-Württemberg Recht.

Grundsätzlich haben alle gesetzlichen Krankenkassen Rabatt-Verträge mit Pharma-Unternehmen. Für die Kassen gibt es die Medikamente somit günstiger. Dass diese Verträge Gültigkeit bei Impfstoffen haben, hat das LSG in Baden-Württemberg nun bestätigt. Solange kein bestimmter Impfstoff ausgewiesen sei, müssten Apotheker sich an die Regelungen halten, wie jetzt auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) bestätigt.

Apotheker stehen unter Zugzwang

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) und die Kassenärztliche Vereinigung können Apotheker somit zur Herausgabe einzig rabattierter Impfstoffe zwingen. Für die Versicherten bedeutet dies: Durch die Rabatt-Verträge mit den Pharma-Unternehmen haben sie keinen Anspruch auf Versorgung mit anderen Impfstoffen. Sollte der Arzt trotzdem einen anderen als den rabattierten Impfstoff verschreiben, ohne dass es dafür medizinische Gründe gibt, entfällt der Vergütungsanspruch für den Versicherten. Auch der Apotheker erhält seinen Vergütungsanspruch nicht.

Die Anordnung der AOK ist somit rechtmäßig. Das LSG bestätigte auch noch einmal, dass Apotheker keine Existenzgefährdung durchleben müssten, wenn sie rabattierte Impfstoffe ausgeben, da die Umsätze mit diesen ohnehin nur einen kleinen Teil des Gesamtumsatzes ausmachen. Außerdem wäre die breite Öffentlichkeit ja daran interessiert, die finanzielle Stabilität der Krankenkassen zu stärken. Und die Rabatt-Verträge mit den Pharmaunternehmen seien ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

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