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Immer mehr Beschwerden über Internet-Kriminalität

Schreibtisch mit Notebook und Dokumenten

Der Branchenverband eco hat eine Beschwerdestelle für kriminelle Inhalte im Internet eingerichtet und ist mit deren Arbeit recht zufrieden. Allerdings sei die Zahl berechtigter Einwände drastisch gestiegen, hieß es von eco weiter.

Insgesamt kletterte die Zahl der Beschwerden alleine 2019 um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 4.654 berechtigte Fälle sind den Angaben zufolge gemeldet worden. Ein Jahr zuvor waren es „nur“ 3.079 Fälle. Allerdings wurden auch 2017 schon 4.063 berechtigte Beschwerden abgegeben.

Viele Beschwerden waren nicht berechtigt

Allerdings waren auch sehr, sehr viele Beschwerden nicht berechtigt. So gingen insgesamt 311.238 Beschwerden ein. Von diesen zog man zunächst alle Hinweise zu Spam-Mails und Inhalten aus dem Usenet ab. Danach blieben noch 27.100 Fälle übrigen, wobei 83 Prozent nach einer juristischen Prüfung als nicht berechtigt oder als Doubletten bekannter Beschwerden eingestuft wurden.

4.371 Fälle drehten sich um sexuelle Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. Diese werden laut eco nicht nur aus dem Internet gelöscht, sondern auch bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt. Websites, die in Deutschland gehostet werden, sind dabei am einfachsten zu beseitigen. Die strafbaren Inhalte wurden dort binnen 2,58 Tagen entfernt. Lagen die Server im Ausland, dauerte die Entfernung rund 14,3 Tage und damit wesentlich länger.

Internetfirmen fürchten neues Gesetz gegen Hasskriminalität

Vor diesem Hintergrund präsentierte die Digital-Staatsministerin Dorothee Bär auch die Pläne der Regierung, die Internetfirmen mit einem neuen Gesetz gegen Hasskriminalität stärker in die Pflicht zu nehmen. So müssen Facebook und Co. Nazi-Propaganda, die Billigung von Straftaten, Mord- und Gewaltdrohungen bisher nur aus dem Netz löschen, wenn sie ihnen gemeldet werden. Künftig sollen diese auch direkt dem Bundeskriminalamt gemeldet werden.

Bär räumte zwar ein, dass dadurch ein „wahnsinniger Mehraufwand – sowohl für die Plattformbetreiber als auch für die Ermittlungsbehörden“ entstehe, allerdings sei dieser notwendig. Man erwarte einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen, was wiederum dafür spreche, wie viele strafbare Inhalte im Netz kursieren. Diese können nach der aktuell gültigen Gesetzeslage nicht verfolgt werden, einfach weil die zuständigen Ermittlungsbehörden nichts davon wissen.

Kritiker des Gesetzes sehen dieses wenig positiv. Sie sprechen davon, dass die Plattformen die Aufgaben staatlicher Behörden übernehmen müssen. Zuletzt erklärte der Branchenverband Bitkom dazu, dass durch das Gesetz Plattformen dazu verleitet werden, „eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern“.

Verfassungsfeindliche Inhalte spielten dagegen bei den beim eco eingegangenen Beschwerden nur eine untergeordnete Rolle. Von knapp 1.000 Beschwerden, die in diesem Bereich eingingen, haben sich letztlich nur 56 als berechtigt erwiesen.

Quelle: dpa

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