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Höchststrafe für unerlaubte Telefonwerbung verhängt

Die Bundesnetzagentur hat erstmals die Höchststrafe wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Betroffen ist die Energy2day GmbH. Sie muss wegen rechtswidriger Werbeanrufe jetzt das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro zahlen. Das teilte die Bundesnetzagentur am Mittwoch mit. Wie Behördenchef Jochen Homann im gleichen Atemzug ankündigte, werde die Agentur ihre Bemühungen im Kampf gegen telefonische Belästigungen „weiter intensivieren“.

Verbraucher sollten unerlaubte Telefonwerbung konsequent melden

Homann rief die Verbraucher zudem auf, unerlaubte Telefonanrufe konsequent an die Bundesnetzagentur zu melden. Wer sich nur über die ständigen Anrufe ärgert und auflegt, der kann nicht davon ausgehen, dass sich etwas ändert. Detaillierte Schilderungen helfen der Bundesnetzagentur dagegen, konsequent gegen die Unternehmen vorzugehen. Bei der Energy2day GmbH lagen der Behörde insgesamt 2.500 Beschwerden von Verbrauchern vor.

Wie Homann weiter erklärte, habe das Unternehmen eine „kaskadenartige Vertriebsstruktur“ aufgebaut. Dafür habe man mit einer großen Zahl Untervertriebspartner zusammengearbeitet, teils auch im Ausland. Als Subunternehmer riefen die Vertriebspartner deutsche Verbraucher an. Trotzdem könne die Energy2day GmbH die Verantwortung für die unerlaubte Telefonwerbung nicht einfach an die Subunternehmer delegieren.

Allerdings ist das verhängte Bußgeld noch nicht rechtskräftig. Beim Amtsgericht Bonn kann die Energy2day GmbH noch Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. In einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur heißt es weiter, dass das Unternehmen zugesagt habe, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Das Unternehmen selbst war zu Aussagen zum laufenden Verfahren zunächst nicht zu erreichen.

Unerlaubte Telefonwerbung: 800.000 Euro Bußgeld verhängt

Alleine im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 sogar nur 460.000 Euro. Trotz der hohen Strafen können die Telefonwerber offenbar kaum gestoppt werden.

Dabei sind Verbraucher durchaus meldefreudiger geworden. Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur bereits 26.000 schriftliche Beschwerden ein. 2016 waren es 29.000 Beschwerden über das gesamte Jahr gerechnet.

Quelle: dpa

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