Die Auskunft zur Notwendigkeit für eine
Was versteht die Bundesregierung unter feministischer Stadtentwicklung?
Bei der feministischen Stadtentwicklung geht es nicht darum, generell Frauen in den Mittelpunkt zu rücken. Bisher ist der Männeranteil unter den Verantwortlichen sehr hoch. Das deckt sich mit der Tatsache, dass in Deutschland allgemein noch kein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei der Besetzung von Führungspositionen herrscht. Deshalb kam der Kongress genau wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu dem Schluss, dass Frauen stärker als bisher an den Planungsprozessen berücksichtigt werden müssen. Dabei besteht das Ziel in einer verstärkten Beseitigung von Alltagshürden in den Bereichen Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Diese Faktoren spielen nicht nur beim städtischen Nutzerkomfort für behinderte Menschen eine Rolle, sondern insbesondere alleinerziehende Elternteile sind stark davon betroffen. In Deutschland stellen Frauen bei den Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren mit einem Anteil von 85 Prozent noch eine deutliche Mehrheit.
Die Neue Leipzig-Charta ist ein Beispiel für gendergerechte Stadtentwicklung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen prüft nach den Angaben der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage derzeit, ob die Entwicklung von allgemeinverbindlichen Richtlinien notwendig ist. Allgemein verweist sie auf die Inhalte des Vertrags von Amsterdam und gibt den zusätzlichen Hinweis, dass stets regionale und kommunale Besonderheiten zu beachten sind. Das Bundesministerium und die Bundesregierung wünschen sich durchgängig eine „Stadt für alle“. Diese Zielstellung enthält die Neue Leipzig-Charta, die auch wegweisend in der Antwort benannt wird. Sie stellt eine gerechte Stadt in Aussicht, in der städtebauliche Hürden beseitigt werden, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit „unabhängig von Geschlecht, Status, Alter oder Herkunft“ einschränken. Zudem enthält die Neue Leipzig-Charta als Ziele die Schaffung einer grünen und produktiven Stadt.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9525, BMWSB, Statistisches Bundesamt
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