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Gehen die lokalen Behörden zu Gunsten der Flüchtlinge zu weit?

Dass Pegida, Lediga und Co. derzeit wieder ziemlichen Zulauf haben, muss nicht wirklich wundern. Immer mehr Kommunen haben erhebliche Probleme bei der Unterbringung der Flüchtlinge. Vielerorts wurde inzwischen dazu übergegangen, leere Gewerbeobjekte zu beschlagnahmen. An anderen Stellen wurden Hoteliers die Pachtverträge gekündigt, um die Hotelzimmer als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen. Einige Kommunen haben sogar Mietverträge für Wohnungen gekündigt. Dass damit die eigene Bevölkerung gegen die Flüchtlinge aufgebracht wird, scheint vielen Kommunalpolitikern noch nicht klar zu sein.

Juristen bewerten das Vorgehen unterschiedlich

Bei den Kündigungen berufen sich die Kommunen in der Regel auf den Paragrafen 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und machen Eigenbedarf geltend. Der Deutsche Mieterbund hält dieses Vorgehen für rechtswidrig, weil ein Eigenbedarf an sich nur von denjenigen zulässig ist, die vor dem Gesetz als „natürliche Personen“ gelten. Die Kommunen zählen dagegen zu den „juristischen Personen“. Andere Juristen verweisen darauf, dass im Paragrafen 573 ergänzend das berechtigte Interesse des Vermieters als zulässiger Kündigungsgrund gilt. Ein solches liegt bei den Kündigungen der Kommunen zumindest in der Theorie vor.

Urteil des Amtsgerichts Göttingen hilft den Kommunen

Ein ähnliches Vorgehen hatte es bereits im Jahr 1991 im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Göttingen gegeben. Damals hatte der Mieter die Kündigung für eine Wohnung mit 105 Quadratmetern erhalten, weil die Kommune sie für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen wollte. Das Amtsgericht Göttingen hatte die Kündigung damals für wirksam und zulässig erklärt. Der betroffene Mieter zog vor die zweite Instanz, verlor aber auch das Verfahren vor dem Landgericht. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sahen das berechtigte Interesse des Vermieters auf der Basis des Paragrafen 573 BGB gegeben, weil die Kommunen durch den Bund zur Unterbringung von Flüchtlingen gezwungen werden.

Kommunen haben kaum noch andere Chancen

Der Zustrom der Flüchtlinge reißt auch nach den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung nicht ab. In vielen Kommunen sind die Kapazitäten der Heime und der für Notfälle vorgehaltenen Leerwohnungen bereits vollständig erschöpft. In einigen Städten werden auch die nutzbaren Messehallen, Sporthallen und Gewerbeobjekte inzwischen knapp. Der Aufbau von zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen schreitet nicht so schnell voran, wie es eigentlich notwendig wäre. Diese Fakten nannte der Chef des Deutschen Städtetages am Wochenende. Erste Kommunen haben bereits Gesetze auf den Weg gebracht, auf deren Basis leer stehende Gebäude im vereinfachten Verfahren beschlagnahmt werden können. Ein solches Gesetz gilt bereits in Hamburg und ist in Bremen auf dem Weg. Diese Gesetze setzen die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln außer Kraft, die gegen die Beschlagnahmung eingelegt werden können.

Quelle: Focus

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