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Müssen Mieter die Haustür abends abschließen? – Urteil 2-13 S 127/12

In vielen Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften ist in der Hausordnung eindeutig geregelt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben. Oftmals steht dort auch geschrieben, dass die Haustür am Abend zu versperren sei. Das hat den Vorteil, dass Eindringlinge nicht so einfach durchs Haus schleichen können. Zwar gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die das Absperren der Haustür vorschreiben, entsprechende Regelungen in der Hausordnung sind aber möglich. Darauf weist jetzt der Deutsche Mieterbund hin.

Urteil 2-13 S 127/12 sieht Versperren der Haustür kritisch

Innerhalb der Hausgemeinschaft kann die Regelung zum Versperren der Haustür jedoch zu Interessenskonflikten führen. Zwar schützt die verschlossene Haustür vor fremdem Zutritt, allerdings versperrt sie auch Fluchtwege in Notsituationen. Das sahen die Richter am Landgericht Frankfurt am Main ebenso. Mit dem Urteil 2-13 S 127/12 kippten sie eine entsprechende Regelung einer Eigentümergemeinschaft.

In der Begründung hieß es, dass die Bewohner das Haus im Brandfall oder anderen Notsituationen nur verlassen könnten, wenn sie den richtigen Schlüssel zur Hand hätten. Gerade in diesen Paniksituationen dürfe aber niemand erwarten, dass man an diesen Schlüssel denkt oder ihn dabei hat.

Spezielles Haustürschließsystem als Alternative

Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfiehlt eine Alternative, um allen Mitbewohnern der Hausgemeinschaft gerecht zu werden. Das ist ein Haustürschließsystem, welches das Verschließen des Hauseingangs zulässt, aber gleichzeitig die Möglichkeit bietet, das Haus ohne Schlüssel zu verlassen.

Quelle: Süddeutsche

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