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Fallen Sie nicht auf einen Ping Call herein!

Aktuell gibt es erhöhte Aktivitäten bei den sogenannten Ping Calls. Dabei fällt auf, dass dabei neuerdings verstärkt auch Ländervorwahlen angezeigt werden, bei denen die Angerufenen üblicherweise kein Misstrauen hegen.

Wenn bei einem Anruf Ländervorwahlen aus Afrika auf dem Display erscheinen, erkennen die Angerufenen meistens sehr schnell, dass es sich um einen betrügerischen Ping Call handelt. Anders ist das, wenn die Vorwahl von Österreich oder einem anderen europäischen Land auftaucht.

Was ist ein Ping Call überhaupt?

Der Begriff Ping dient in der Computertechnik für ein Signal, mit welchem eine Reaktion der Gegenstelle bewirkt wird. Er wurde im Jahr 1983 erstmals zur Überprüfung der Erreichbarkeit von Hosts in einem IP-Netzwerk verwendet. Dabei sendet der prüfende Computer einen sogenannten „Echo-Request“, auf welchen die Gegenseite antworten muss. Genauso ist es beim Ping Call. Dabei stellt der Anruf selbst den „Echo-Request“ dar. Die Antwort erfolgt entweder mit der Annahme des Anrufs oder mit einem Rückruf. Die meisten Ping Calls zielen auf einen Rückruf ab. Kaum ein Angerufener wird es ignorieren, wenn in seiner Liste der Anrufe in Abwesenheit vier oder fünf Anrufe binnen kurzer Zeit von der gleichen Rufnummer eingegangen sind. Mit der Vielzahl der Ping Calls wird Dringlichkeit signalisiert. Bei den angezeigten Rufnummern handelt es sich Sonderrufnummern, bei denen für die Anrufe hohe Gebühren verlangt werden. Nimmt ein Anrufer einen Ping Call an, könnte es sich außerdem um ein sogenanntes R-Gespräch handeln, für welches der Anrufempfänger zahlen muss.

Was wird aktuell gegen die Ping Calls unternommen?

Mit dieser Betrugsproblematik beschäftigt sich die Bundesnetzagentur schon seit einiger Zeit intensiv. Auf der offiziellen Website der Bundesnetzagentur werden in der Unterkategorie Maßnahmenliste zum Rufnummernmissbrauch regelmäßig aktuelle Listen veröffentlicht. Dort finden sich Rufnummern, von denen massenhaft Ping Calls ausgehen. Bei diesen Rufnummern ordnet die Bundesnetzagentur regelmäßig ein Verbot der Rechnungslegung und ein Verbot von Inkassomaßnahmen an. Allein am 22. November 2018 erfolgte dies für rund 80 Rufnummern. Die Bundesnetzagentur hat außerdem die Möglichkeit, solche Rufnummern abschalten zu lassen und eine Portierung zu anderen Providern zu verbieten.

Was tun, wenn Sie auf einen Ping Call hereingefallen sind?

Zuerst einmal ist es wichtig, den Anruf so schnell wie möglich zu beenden, wenn Sie erkannt haben, dass es sich um einen Ping Call handelt. Sichern Sie alle Daten zu diesem Anruf, um später Beweise in der Hand zu haben. Laden Sie sich die Einzelverbindungsnachweise aus dem Account bei Ihrem Provider herunter oder fordern Sie diesen beim Support Ihres Providers an. Denken Sie bitte daran, dass diese Daten aufgrund der Datengrundschutzverordnung nur noch über einen kurzen Zeitraum gespeichert werden können. Bezahlen Sie keinesfalls die Beträge, die Ihnen für einen Ping Call in Rechnung gestellt wurden. Kopieren Sie die Belege und schicken Sie einen Satz Kopien an die Bundesnetzagentur. Diese Beweise werden dort benötigt, um die Rufnummer der Betrüger sperren und ein Portierungsverbot anordnen zu können.

Quelle: Bundesnetzagentur

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