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Die Strompreisbremse und das Merit-Order-Prinzip

Electricity pylons and power lines

Es ist völlig klar, dass Deutschland eine Strompreisbremse braucht. Dabei spielt das Merit-Order-Prinzip eine entscheidende Rolle. Wie funktioniert das überhaupt?

Bei den Diskussionen rund um eine Strompreisbremse in Deutschland fallen immer wieder zwei Stichworte. Dabei handelt es sich um die Begriffe Übergewinnabschöpfung und Merit-Order-Prinzip. Sie spielen genauso in den Ankündigungen für eine europaweit angedachte Strompreisbremse eine Rolle. Wir versuchen nachfolgend, laienverständlich zu erklären, welcher Zusammenhang besteht und wie daraus am Ende eine Deckelung der Strompreise werden soll.

Das Merit-Order-Prinzip sorgt für Gewinner und Verlierer

Die Verlierer bei der aktuellen Vorgehensweise bei der Preisbildung für Strom sind die Stromkunden. Betroffen sind davon private, gewerbliche und behördliche Verbraucher. Grundlage der aktuellen Strompreise sind die Kosten, die im teuersten Kraftwerk für die Bereitstellung einer Kilowattstunde Strom entstehen. Das sind aufgrund der Gaskrise die Gaskraftwerke. Daraus entsteht ein Kuriosum, denn sie bestimmen den Handelspreis an den Strombörsen, auch wenn Gaskraftwerke nach den offiziellen Angaben des Statistischen Bundesamts im ersten Halbjahr 2022 gerade einmal 11,7 Prozent der gesamten Stromerzeugung in Deutschland erbrachten.
Die Gewinner dieser Preisbildung die Betreiber der Kraftwerke, die den Strom günstiger produzieren können. Sie erwirtschaften dadurch Gewinne, zu deren Entstehung sie selbst nicht aktiv beigetragen haben. Dieses Zusammenspiel aus der Preisbildung und der daraus entstehenden Zusatzgewinne wird in der Fachsprache der Wirtschaftswissenschaftler/-innen als Merit-Order-Effekt bezeichnet. In der Ökonomie sind das sogenannte Übergewinne, die der Staat nach den Plänen der Regierung und der EU aktiv für die Etablierung einer Strompreisbremse einsetzen will.

Wie soll die Strompreisbremse genau funktionieren?

Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundeskanzler Scholz haben erste Erklärungen dazu in der Pressekonferenz rund um die Vorstellung des 3. Entlastungspakets abgegeben. Der zuerst in der Diskussion befindliche Begriff „Übergewinnsteuer“ trifft nicht zu, sondern Olaf Scholz bezeichnete es als „umgekehrte Umlage“. Das heißt, die Betreiber der Kraftwerke, die durch den Merit-Order-Effekt zusätzliche Gewinne erzielen, müssen im Rahmen der Übergewinnabschöpfung eine pauschale Abgabe auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom zahlen. Diese Abgabe soll nach den bisherigen Plänen dafür verwendet werden, die Kosten in den teuersten Kraftwerken zu bezuschussen. Das heißt, die dadurch möglichen Subventionen bekommen die Betreiber der Gaskraftwerke als aktuell teuerste Stromerzeuger. Die Strompreise würden infolge der staatlichen Zuschüsse ab dem Tag der Gewährung im Umfang der auf die in den Gaskraftwerken erzeugten und verkauften Kilowattstunde umgerechneten Subventionsbeträge sinken. Dadurch ist eine Entlastung von gewerblichen und privaten Verbrauchern möglich. Diese Vorgehensweise bei einer Strompreisbremse ist zudem einfacher und mit einem geringeren bürokratischen Aufwand umsetzbar als die parallel diskutierte Bezuschussung eines Grundverbrauchs auf Verbraucherseite.

Quelle: Fraunhofer Institut, Statistisches Bundesamt, Bundespressekonferenz

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