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Der Boom der Balkonkraftwerke

Renewable energy of solar panels. Solar panels on a background of blue sky.

Solarstrom ist seit langem beliebt, auch die kleinen Balkonkraftwerke boomen derzeit. 152.000 neue Balkonkraftwerke gingen im zweiten Quartal ans Netz.

Das entspricht einer Steigerung von satten 52 Prozent – und ein Ende des Trends ist laut Solarbranche nicht in Sicht. Die aktuellen Daten gehen aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervor. Demnach sind im zweiten Quartal 2024 152.000 neue Balkonkraftwerke ans Netz angeschlossen worden – 52 Prozent mehr als im zweiten Quartal 2023. Und schon im vergangenen Jahr hatte man eine neue Rekordzahl bejubelt.

563.000 Balkonkraftwerke im Betrieb

Das Marktstammdatenregister verzeichnet aktuell rund 563.000 aktive Balkonkraftwerke. Allerdings gehen Experten von einer noch höheren tatsächlichen Zahl aus, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt. Manche Anlagen werden zudem auch gar nicht angemeldet.

Zusätzlich rechnet die Branche mit einem weiteren Schub für die Steckersolargeräte: Schließlich will der Bundestag am heutigen Donnerstag beschließen, dass es für Mieter und Wohnungseigentümer noch einfacher werden soll, ein Balkonkraftwerk anzubringen.

Dafür werden sowohl das Mietrecht, als auch das Wohnungseigentumsrecht angepasst. Bisher brauchten Mieter grundsätzlich eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Wohnungseigentümer waren auf die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft angewiesen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt war, durfte das Balkonkraftwerk angebracht werden. Bisher kann die Zustimmung jedoch ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Steckersolargeräte werden zu privilegierten Maßnahmen

Die geplanten Änderungen sehen jetzt jedoch vor, dass die Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Darunter versteht man bauliche Veränderungen, die weder vom Vermieter, noch von der Wohnungseigentümergemeinschaft, einfach so blockiert werden können. Zu ihnen zählen unter anderem Einbruchschutzmaßnahmen sowie Umbauten für die Barrierefreiheit.

Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sollen zwar auch künftig ein Mitspracherecht haben, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Aber ob eine solche Anlage installiert werden darf, wäre den geplanten Änderungen zufolge nicht mehr strittig.

In diesen Überlegungen sieht auch Carsten König, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, einen „Booster für die Solarisierung von Balkonen“. Er geht daher von einer weiter steigenden Nachfrage aus.

Erleichterungen für Balkonkraftwerke seit 01.04.2024

Die deutliche Steigerung der betriebenen Balkonkraftwerke lässt sich auch mit gesetzlichen Änderungen erklären, die bereits zum 01.04.2024 in Kraft getreten sind. So reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister seither aus. Zudem ist ein Solarpaket beschlossen worden, das die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen erlaubt. Zusätzlich dürfen zumindest vorübergehend auch alte, nicht digitale Zähler genutzt werden und es dürfen 800 statt der bisher gültigen 600 Watt am Wechselrichter betrieben werden.

Zwar sind Balkonkraftwerke eher kleine Solaranlagen, die mittels Steckdose mit dem heimischen Stromnetz verbunden werden, allerdings produzieren auch sie Strom. Der überschüssige Strom fließt jedoch unentgeltlich ins öffentliche Netz.

Lohnenswert sind die Anlagen in der Regel ab einer Betriebszeit zwischen drei und sechs Jahren. Maßgeblich hängt dies jedoch von verschiedenen Faktoren, wie Anschaffungspreis, Standort und tatsächlicher Nutzung des erzeugten Stroms ab.

Quelle: dpa

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