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Blockieren Sie Ladesäulen für E-Autos nicht länger als nötig!

Close up man in the suit plugging a power supply into an electric car at charging station in the

Der Bestand an Ladesäulen für E-Autos in Deutschland ist noch nicht ausreichend. Das macht sich momentan sehr negativ bemerkbar.

Es mehren sich Berichte der Nutzer, dass sie ihre E-Autos wegen unnötig blockierter Ladesäulen nicht aufladen können. Deshalb möchten wir heute einen Aufruf starten. Fahren Sie ihre E-Autos oder Hybriden unmittelbar nach dem Abschluss des Ladevorgangs weg! Nur wenn jeder Nutzer eines Elektrofahrzeugs bei Bedarf laden kann, lassen sich die maximal möglichen Einsparungen von Kraftstoffen und Erdöl erreichen. Sie sind dringend notwendig, um Deutschland zeitnah und dauerhaft unabhängig von Erdölimporten aus Russland zu machen.

Anzahl der Ladesäulen für E-Autos und Hybriden reicht noch nicht aus

Der Ausbau des Netzes von Ladesäulen schreitet kontinuierlich voran. Im ersten Quartal 2021 gab es deutschlandweit rund 22.000 Ladestationen. Bis zum ersten Quartal 2022 wurden in der gesamten Bundesrepublik Deutschland rund 6.100 zusätzliche Ladestationen geschaffen. Damit stieg der Bestand der verfügbaren Plätze auf rund 28.100 Stück. Zeitgleich weist das Kraftfahrtbundesamt einen Bestand von knapp 618.500 Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb aus. Hinzu kommen rund 1,67 Millionen Fahrzeuge, die mit Plug-in-Technik zumindest streckenweise mit einem Elektroantrieb fahren. Die Tendenz bei den Anteilen der E-Autos ist mit einem Plus von rund 100 Prozent im Jahr 2021 stark steigend. Bei der Plug-in-Technik gibt das Bundeskraftfahrtamt für 2021 eine Steigerung der Anzahl um 66 Prozent an. Das heißt, es steht (statistisch betrachtet) im bundesweiten Schnitt eine öffentlich zugängliche Ladestation für mehr als 80 Fahrzeuge zur Verfügung.

Unnötige Blockade von Ladestationen kann teuer werden!

Allein schon die genannten Zahlen belegen, dass es eine dringende Notwendigkeit ist, Ladeparkplätze so schnell wie möglich wieder zu räumen. Außerdem drohen hohe Kosten, wenn das nicht geschieht. Wer ein Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf dem Parkplatz an einer Ladestation abstellt, riskiert nach den aktuellen Regelungen im Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 55 Euro. Viele Kommunen schränken auch die berechtigte Parkzeit an Ladesäulen durch eine entsprechende Beschilderung zeitlich ein. Häufig geschieht das durch den Hinweis „nur für die Dauer des Ladevorgangs“. Einige Kommunen greifen rigoros durch und lassen Fahrzeuge abschleppen, wenn sie nach dem Ende des Ladevorgangs nicht weggefahren werden oder gar keinen Elektroantrieb oder kein Plug-in-System besitzen. Dann kommen zum genannten Bußgeld noch die Abschleppkosten hinzu. Sie können durchaus 200 Euro und mehr betragen.

Quelle: Kraftfahrtbundesamt, Bußgeldkatalog

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