Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

BGH-Urteil zu Pauschalgebühren für geduldete Überziehung

Wenn Kunden ihren Dispo nutzen, dann fallen sehr hohe Dispo-Zinsen an. Viele Banken lassen die Kunden noch weiter ins Minus rutschen, in diesem Fall spricht man von der geduldeten Überziehung. Diese wurde bisher mit Pauschalgebühren berechnet, die auf den Dispo-Zinssatz noch aufgeschlagen wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinen Urteilen XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15 vom 25.10.2016 nun die entsprechenden Klauseln der Deutschen Bank und der Targobank für ungültig erklärt. Es handele sich bei diesen Vereinbarungen um eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, so die Richter des BGH weiter.

Verbraucherfreundliches BGH-Urteil

Beide Geldinstitute hatten von ihren Kunden für eine geduldete Überziehung Mindestgebühren verlangt, die über den üblichen Dispo-Zins hinausgingen. Die Verbraucherzentralen haben gegen diese Mindestgebühren geklagt und vor dem BGH Recht bekommen.

Zum Klagezeitpunkt mussten Kunden für den Dispokredit bei der Deutschen Bank 16,5 Prozent an Zinsen zahlen. Hinzu kommen die pauschalen Mindestgebühren. Trotz dieses extrem hohen Zinssatzes fallen jedoch bei den Banken nur geringe Zinseinnahmen an. Viele Kunden nutzen die geduldete Überziehung nur für wenige Tage oder überschreiten den Dispo nur um wenige Euro. Daher sei der Verwaltungsaufwand für die geduldete Überziehung deutlich höher, so die Banken. In jedem Einzelfall müssten die Sachbearbeiter die Bonität des Kunden prüfen, was alleine über Zinsen nicht zu finanzieren sei.

Daher haben die Banken die Mindestgebühren für die geduldete Überziehung eingeführt. Diese muss jeder Kunde zahlen, selbst wenn der Dispo-Rahmen nur kurzfristig und nur um wenige Euro überzogen wird. Bei der Targobank waren es zum Zeitpunkt der Klage Mindestgebühren von 2,95 Euro monatlich, mittlerweile ist man bei 4,95 Euro angekommen. Bei der Deutschen Bank fallen Mindestgebühren von 6,90 Euro im Quartal an.

Zinssatz im fünfstelligen Bereich

Die Erhebung dieser Gebühren haben die BGH-Richter nun endgültig untersagt. Bei der geduldeten Überziehung handele es sich um einen Verbraucherkredit, für den der Kunde Zinsen zahlen müsse. Die von den Banken verlangten Sätze seien aber weit oberhalb des marktüblichen Zinssatzes angesiedelt und daher unangemessen. Der BGH veranschaulichte dieses Urteil an einem Beispiel: Überzieht ein Kunde seinen Dispo um zehn Euro für einen Tag und muss dafür eine Pauschale von 6,90 Euro zahlen, so ergäbe sich daraus ein jährlicher Zinssatz von 25.185 Prozent.

Die betroffene Targobank erklärte unverzüglich nach dem Urteil, dass man auf die Gebühren für die geduldete Überziehung ab sofort verzichten wolle. Ein Sprecher erklärte, dass man den berechtigten Ansprüchen der Kunden auf bereits gezahlte Pauschalgebühren umgehend nachgehen und diese Gebühren erstatten werde. Dafür sollten sich die Kunden am besten schriftlich an die Targobank wenden.

Quelle: BGH

About Author