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BGH-Urteil X ZB 2/17: Isentress gegen HIV bleibt

Das HIV-Medikament Isentress stand kurz vor der Rücknahme vom Markt. Grund dafür: Ein Patentstreit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt mit dem Urteil X ZB 2/17 entscheiden, dass das Medikament zumindest vorläufig weiter angeboten werden darf. Das Mittel enthält den Wirkstoff Raltegravir und soll die Ausbreitung des HI-Virus im Körper verlangsamen. Eine Heilung von HIV ist zwar auch mit Isentress nicht möglich, dennoch handelt es sich um ein wichtiges Medikament im Kampf gegen AIDS.

Wie kam es zum Isentress-Rechtsstreit?

Der US-Pharmakonzern Merck & Co. (MSD) und der japanische Konzern Shiongi streiten sich um die Patentrechte an Isentress. MSD bietet das Medikament bereits seit 2008 in Deutschland an. Insgesamt 1,38 Milliarden US-Dollar betrug der Umsatz damit alleine im vergangenen Jahr. Damit gehört Isentress zu den umsatzstärksten Medikamenten von MSD.

Shiongi sieht sich dagegen in seinen Patentrechten verletzt und wollte daher den Verkauf von Isentress in Deutschland verbieten lassen. Vor dem Landgericht Düsseldorf reichte Shiongi die Klage auf Unterlassung durch MSD ein. Der Konzern MSD beantragte daraufhin eine vorläufige Zwangslizenz beim Bundespatentgericht, die es auch gab. Das Bundespatentgericht entschied in einem Eilverfahren, dass MSD Isentress vorläufig weiter vertreiben darf. In der Begründung dazu hieß es, dass insbesondere Schwangere und Neugeborene das Mittel dringend benötigen.

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil X ZB 2/17 die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt. Trotzdem ist der Patentstreit zwischen MSD und Shiongi noch nicht ausgestanden. Bisher ist nur klar, dass Shiongi vorläufig gezwungen wird, MSD eine Lizenz einzuräumen.

Shiongi bietet Isentress nicht an

Dabei bietet der Pharmakonzern Shiongi das Medikament Isentress selbst gar nicht an. Dies sorgte auch für die Urteilsfindung der Richter. Peter Meier Beck, Vorsitzender Richter, erklärte in der BGH-Verhandlung, dass es im öffentlichen Interesse liege, dass Isentress weiter verkauft werden könne.

Dies sei schon deshalb anzunehmen, weil Alternativen zu Isentress mit Risiken verbunden seien, die für die Patienten nicht zumutbar seien. Außerdem ging der Patentsenat davon aus, dass sich MSD vor dem Gerichtsverfahren ausreichend um eine Einigung über eine Lizenzvereinbarung mit den Japanern bemüht habe. Allerdings blieben diese Gespräche über die Lizenzvergabe erfolglos. Die Vorstellungen der beiden Parteien über die Höhe der Lizenzgebühren lagen schlicht und ergreifend zu weit auseinander.

Quelle: dpa

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