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BGH Urteil: Flugpreise sofort fällig

Während bei Kreuzfahrten und anderen Reisen eine Anzahlung von maximal 20 Prozent vorgesehen ist, sieht es bei Flugreisen anders aus. Der Bundesgerichtshof hat mit den Urteilen X ZR 97/14, 98/14 und 5/15 entschieden, dass Fluggesellschaften den vollen Preis für Flugtickets sofort bei Buchung verlangen dürfen.

Verbraucherschützer enttäuscht über BGH Urteil

Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt, und zwar gegen entsprechende Klauseln von Lufthansa, Condor und TUIFly in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin hieß es, dass der Kunde den vollen Ticketpreis bei der Buchung eines Flugtickets entrichten müsse, unabhängig, wie viel Zeit zwischen Buchung und tatsächlichem Flug vergehe.

In der Begründung für die Klage gaben die Verbraucherschützer an, dass das volle Insolvenzrisiko mit einer sofortigen Zahlung auf den Kunden übergehe. Er habe damit kein Druckmittel mehr, in der Form, dass er bis zur Leistungserbringung Geld zurückhalten könne. Die Fluggesellschaften sahen sich selbst als Opfer und erklärten, man könne das Inkassorisiko der Kunden, die zahlungsunwillig seien, nicht tragen.

Richter am BGH entschieden zugunsten der Fluggesellschaften

Der für das Personenbeförderungsrecht zuständige Senat teilte die Ansicht der Verbraucherschützer nicht. Es sei nicht praktikabel, die Zahlung erst bei Ankunft am Reiseziel zu leisten. Auch die Regelung, 20 Prozent der Flugkosten bei Buchung, den Rest 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten, sei nicht erforderlich.

In den Urteilen X ZR 97/14, 98/14 und 5/15 wiesen die Richter auf die Bedeutung des international einheitlichen Abrechnungsstandards in der Luftfahrt hin. Peter Meier-Beck, der Vorsitzende Richter in den Fällen, erklärte, dass dieser „Gesichtspunkt eine wichtige Rolle gespielt“ habe.

Weiterhin begründete man die Entscheidung damit, dass die Fluggastrechteverordnung der EU Fluggästen Entschädigungen im Fall von Ausfällen oder großen Verspätungen zugestehe. Durch unionsrechtliche und nationale Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen sei zudem das Insolvenzrisiko bei Fluggesellschaften deutlich minimiert. Außerdem werde der Liquidiäts- und Zinsnachteil, der dem Kunden durch eine frühe Buchung entsteht, durch zu diesem Zeitpunkt günstigere Preise wieder aufgewogen.

Quelle: Focus

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