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Bausparkassen lösen Einlagensicherungsfonds auf

Bausparkunden haben derzeit viel zu ertragen. Altverträge mit hohen Zinsen werden von den Anbietern gekündigt und jetzt geht zumindest theoretisch auch noch ein gewisses Maß an Sicherheit beim Bausparvertrag verloren. Viele Bausparkassen lösen nämlich den Einlagensicherungsfonds auf. Bereits ab dem 01. März sind die Einlagen der Bausparkunden demnach nur noch bis maximal 100.000 Euro abgesichert. Sind höhere Beträge im Bausparvertrag enthalten, so verlieren Kunden diese, wenn die Bausparkasse pleite geht.

Welche Bausparkunden sind von sinkender Einlagensicherung betroffen?

Bisher haben sich viele Bausparkassen am privaten Bausparkasseneinlagensicherungsfonds (BESF) beteiligt, verlassen diesen jedoch zum 28.02.2017. Betroffen sind generell alle Verträge der

  • Signal Iduna Bauspar AG,
  • Aachener Bausparkasse AG,
  • BSQ Bauspar AG,
  • Bausparkasse Mainz AG,
  • Wüstenrot Bausparkasse AG,
  • Alte Leipziger Bauspar AG,
  • BHWK Bausparkasse AG,
  • Deutscher Ring Bausparkasse AG,
  • Debeka Bausparkasse AG und
  • Deutsche Bausparkasse Badenia AG.

Bausparkunden sollten sich von dieser Meldung allerdings nicht zu sehr verunsichern lassen. Denn über den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken sind die Guthaben im Bausparvertrag auch weiterhin bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (gesetzliche Sicherung) abgesichert. Trotzdem ist die Maßnahme ein Einschnitt, waren Bausparguthaben doch in der Vergangenheit in unbegrenzter Höhe vor einem Verlust aufgrund einer Insolvenz des Anbieters geschützt.

Der Verband der Privaten Bausparkassen gibt an, dass rund 19.000 Bausparverträge von den Änderungen betroffen seien. Das seien aber gerade einmal 0,2 Prozent der insgesamt neun Millionen abgeschlossenen Verträge. Die übrigen Verträge haben noch lange kein Guthaben in der benannten Höhe erreicht oder dieses gar überschritten. Im Schnitt seien in den Bausparverträgen lediglich Guthabensummen von rund 40.000 Euro zu finden.

Wie sollten sich Bausparkunden jetzt verhalten?

Zu beachten ist außerdem, dass der BESF bisher nie gefordert war. Deshalb betonte der Verband der Privaten Bausparkassen, dass die Kunden auch weiterhin auf die Stabilität und Sicherheit des Bausparsystems vertrauen könnten. Die Abwicklung des BESF begründen die Bausparkassen damit, dass die Nullzinspolitik der EZB für einen massiven Kostendruck sorge.

Kunden haben grundsätzlich das Recht, den Neuerungen binnen zwei Monaten ab Bekanntgabe zu widersprechen. In diesen Fällen bleiben die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen. Allerdings ist fraglich, ob das dem Kunden selbst etwas bringt, sollte die Bausparkasse tatsächlich einmal in die finanzielle Schieflage geraten.

Experten raten sehr vermögenden Bausparern, die über die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro hinauskommen, ihr Kapital auf mehrere Verträge zu verteilen. Allerdings müssen dann auch mehrmals die Abschlussgebühren bezahlt werden.

Quelle: n-tv

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