
Für körperbehinderte Menschen sind
Wie sieht die stufenfreie Erreichbarkeit der Bahnsteige derzeit aus?
Sehr schlecht sieht die Bilanz bei der taktilen Markierung von Wegen aus. Damit sind 49 Prozent aller Bahnhöfe noch nicht ausgestattet. Deutlich besser präsentiert sich die Lage bei der stufenfreien Erreichbarkeit. Deutschlandweit waren zum Jahresende 2021 rund 81 Prozent aller Bahnsteige der Eisenbahn stufenfrei erreichbar. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings, dass immer noch fast jeder fünfte Bahnsteig nur nach dem Überwinden von Stufen zugänglich ist. Am schlechtesten ist diesbezüglich das Saarland aufgestellt, denn hier sind nur 60 Prozent aller Bahnsteige stufenfrei zugänglich. Auch in Hessen besteht erheblicher Umbaubedarf, denn nur 73 Prozent der Bahnsteige sind zugänglich, ohne dafür Stufen überwinden zu müssen. Vorbildlich ist die Ausstattung der Bahnhöfe in Schleswig-Holstein. Hier sind Umbauen zur stufenfreien Zugänglichkeit nur noch an 2 Prozent aller Bahnsteige erforderlich. Auch Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg präsentieren sich mit vorbildlichen Werten.
Große Investitionen für die Schaffung barrierefreier Bahnsteige geplant
Bis zum Jahr 2030 sollen bundesweit rund 15,6 Milliarden Euro in den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen investiert werden. Diese Summe bezieht sich nur auf die Kosten der Projekte, die bereits fest geplant sind. Der größte Anteil entfällt mit rund 3,5 Milliarden Euro auf Bahnhöfe in Bayern. Auf dem zweiten Rang der umfangreichsten Investitionen landet Baden-Württemberg mit etwa 2,6 Milliarden Euro. In Nordrhein-Westfalen sollen etwa 2,3 Milliarden Euro in den behindertengerechten Umbau von Bahnhöfen fließen. Sogar in Schleswig-Holstein, wo es bereits fast ausschließlich behindertengerechte Zugänge zu den Bahnsteigen gibt, stehen noch einmal Investitionen in Höhe von rund 374 Millionen Euro an. Bundesweit wurden in den letzten zehn Jahren bereits knapp 4,6 Milliarden Euro in den behindertengerechten Ausbau der Bahnhöfe gesteckt.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/4301
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