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Ausbau der Kitas in NRW am deutlichsten

Seit dem 01.08.2013 haben deutsche Eltern Anspruch auf einen Platz in der Kita für ihren Nachwuchs. Zum 01.03.2014 konnten bereits 662.000 Kinder in einer Kita oder bei einer Tagesmutter betreut werden. Das zumindest belegt die vorläufige Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, die jetzt vom Statistischen Bundesamt vorgestellt wurde.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten damit 64.000 Kinder mehr betreut werden, was einer Steigerung von 10,6 Prozent entspricht. Zwischen dem März 2012 und 2013 lag die Steigerung dagegen nur bei 6,8 Prozent.

Ein Drittel der Kinder können in Kitas betreut werden

Damit liegt die bundesweite Quote der Kinder, die in Kitas und von Tagesmüttern betreut werden, bei 32,5 Prozent, also fast einem Drittel aller Kinder. Das sind immerhin 3,2 Prozent mehr als im März 2013.

In dem Bericht heißt es, dass nach einer kürzlich durchgeführten Untersuchung 41,7 Prozent der Eltern ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren wünschen. Das sind zwar längst nicht alle Eltern, doch ist die Nachfrage nach wie vor größer als das Angebot.

Kita-Ausbau: NRW schneidet gut ab

Zudem legt der Bericht offen, dass sich der Ausbau der Kitas je nach Land unterscheidet, zum Teil sogar innerhalb der einzelnen Kommunen. In den ostdeutschen Ländern zeigen sich nur geringe Steigerungsraten, allerdings gibt es dort schon seit langem deutlich mehr Kita-Plätze als in den alten Bundesländern.

Bei diesen stieg die Quote zuletzt um 10,6 Prozent, in den neuen Bundesländern nur um 4,4 Prozent. Sachsen-Anhalt verzeichnete die niedrigste Quote beim Kita-Ausbau mit 0,3 Prozent Zuwachs. Am besten schnitt dagegen Nordrhein-Westfalen ab, wo ein Zuwachs von 20 Prozent verzeichnet wurde.

Insgesamt gibt es in NRW 9.500 Kinderbetreuungseinrichtungen und mehr als 13.000 Tagesmütter und –väter. 75.000 der insgesamt 105.135 Kinder wurden zum Stichtag 01. März 2014 in den Kitas betreut.

Nur wenige Eltern klagen auf einen Kita-Platz

Seit fast einem Jahr haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita für Kinder unter drei Jahren. Sie haben seither auch die Möglichkeit, auf einen solchen Platz zu klagen. Wie die Statistik verdeutlicht, wird diese Möglichkeit von den Eltern bisher aber kaum wahrgenommen.

Seit der Einführung des Rechtsanspruchs im August letzten Jahres sind gerade einmal 242 Klagen vor den Verwaltungsgerichten eingegangen. Und die drehten sich nicht nur um den Anspruch auf den Kita-Platz, sondern ebenso darum, ob die Gebühren für diesen gerechtfertigt seien. Auch die Frage, ob die Entfernung zur Kita vom eigenen Wohnort zumutbar sei, beschäftigte die Gerichte recht häufig.

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