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Anwohnerparkplätze sind nach Meinung der DUH zu günstig

Many Cars Parked On Street In City In Sunny Summer Day. Row Of C

Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine drastische Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkplätze vom Bundesverkehrsministerium.

Nach Meinung der Deutschen Umwelthilfe machen bisher noch zu wenig Kommunen von ihrem Recht Gebrauch, dieGebühren für Anwohnerparkplätze (neuerdings als Bewohnerparkplätze bezeichnet) deutlich zu erhöhen. Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr durften bis zum Jahr 2020 lediglich Gebühren in Höhe von 30,70 Euro pro Jahr verlangt werden. Danach erlaubte der Paragraf 6a des Straßenverkehrsgesetzes (Absatz 6) den Ländern und Kommunen die Festsetzung individueller Gebühren über diesen Grenzbetrag hinaus. Einen maximalen Betrag benennt das Straßenverkehrsgesetz nicht.

Was fordert die DUH für die Anwohnerparkplätze konkret?

Aktuell gibt es nur fünf Bundesländer, die von der neu geschaffenen Freizügigkeit des rechtlichen Rahmens Gebrauch gemacht haben. Die DUH benennt beispielhaft mehrere Städte, deren Gebühren für Anwohnerparkplätze sogar unterhalb des bis 2020 geltenden Maximalbetrags aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr liegen. Für Bewohnerparkplätze in Berlin werden aktuell gerade einmal 10,20 Euro pro Jahr fällig. Hier steht jedoch bereits fest, dass die Gebühren ab 2023 auf 120 Euro pro Jahr steigen. Eine identische Erhöhung plant Frankfurt am Main, wo die Gebühren derzeit noch bei 25 Euro pro Jahr liegen. Köln und Stuttgart verlangen etwa 30 Euro. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun vom Bundesverkehrsministerium, noch vor der Parlamentspause im Sommer 2022 ein Gesetz über eine Erhöhung der Gebühren auf mindestens 360 Euro pro Jahr auf den Weg zu bringen.

Wie begründet die DUH die Forderung?

Von Deutschen Städtetag gibt es Unterstützung für die Forderung nach einer drastischen Gebührenerhöhung. Das ist eine logische Konsequenz beim Blick auf die Kosten, die den Kommunen für die Einrichtung und Pflege von Bewohnerparkplätzen entstehen. Sie liegen nach Angaben der DUH bei einem Vielfachen der aktuell verlangten Gebühren. Die DUH-Mitglieder hoffen darauf, dass die deutliche Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkplätze noch mehr Menschen zum Verzicht aufs eigene Auto und zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen könnte. Allerdings ist den Umweltschützern auch bewusst, dass viele Menschen nicht auf ein eigenes Fahrzeug verzichten können. Das beweist die Benennung von Gebührennachlässen beispielsweise für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.

Können die von der DUH benannten Gebühren der Städte stimmen?

Haben Sie sich über die oben genannten Zahlen gewundert, weil Sie für Ihren Anwohnerstellplatz bereits wesentlich mehr bezahlen? Dazu müssen Sie wissen, dass es unterschiedliche Arten von Bewohnerparkplätzen gibt. Viele Vermieter deklarieren auch die auf ihren Grundstücken befindlichen Stellplätze als Anwohnerparkplätze. Sie unterliegen jedoch weder den Regelungen der Gebührenordnung noch den Regelungen im Straßenverkehrsgesetz, sondern die Entgelte für diese Stellplätze können im Rahmen der Vertragsfreiheit von den Grundstückseigentümern und den von ihnen eingesetzten und bevollmächtigten Verwaltern festgelegt werden. Die von der DUH und vom Städtetag verlangte Gebührenerhöhung bezieht sich auf Stellplätze am Rand öffentlicher Straßen, die mit einer Beschilderung für die ausschließliche Nutzung durch Anwohner mit einem speziellen Parkausweis reserviert werden.

Quelle: DUH, Straßenverkehrsgesetz, Gebührenordnung Straßenverkehr

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