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Affenpocken: Welche Verhaltensregeln empfiehlt das RKI?

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Die Zahl der gemeldeten Infektionen mit Affenpocken steigt, doch ein Risiko für eine Epidemie oder gar Pandemie besteht nach aktuellen Einschätzungen nicht.

Zum Ende der letzten Maiwoche 2022 meldete das RKI insgesamt 16 Fälle von Affenpocken in Deutschland. Inzwischen ist ein halbes Dutzend Bundesländer betroffen. Dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen sowie Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) blieb jedoch auch bei der aktuellen Bewertung des Risikopotenzials bei der Aussage, dass die Gefahr einer Infektion und Erkrankung für die breite Bevölkerung gering ist. Trotzdem hat das Bundesgesundheitsministerium bereits reagiert und nach einem offiziellen Statement von Karl Lauterbach 240.000 Impfdosen eines Serums bestellt, die gegen die Affenpocken immunisieren. 40.000 Dosen sollen bereits in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme erfolgte rein vorsorglich, denn auch der Bundesgesundheitsminister geht nicht davon aus, dass sich die Affenpocken zu einer Pandemie ausweiten können.

Welche Vorgehensweise empfiehlt das RKI gegen die Affenpocken?

Der wichtigste Schritt ist eine gezielte und frühzeitige Eindämmung einer weiteren Ausbreitung. Dazu hat das RKI bereits konkrete Handlungsempfehlungen bereitgestellt. Ärztinnen und Ärzte können einen Verdacht auf eine Infektion mit den Affenpocken aufgrund einer Differentialdiagnose anhand der vorhandenen Symptome feststellen. Dabei müssen sie auf Ähnlichkeiten einiger Symptome mit anderen Erkrankungen achten. Der labortechnische Nachweis erfolgt über Abstriche an den betroffenen Hauarealen. Im Labor kommt die Nucleic Acid Amplification Technology (NAAT) zum Einsatz. Das heißt, die Testauswertung läuft technisch ähnlich ab wie bei den PCR-Tests zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus. Bei einem begründeten Verdacht oder einem Nachweis ist eine Meldung auf der Basis des Paragrafen 6 des Infektionsschutzgesetzes notwendig. Gibt es Haustiere im Haushalt der mit den Affenpocken infizierten oder erkrankten Menschen, ist nach den Empfehlungen des RKI zusätzlich eine Meldung an das zuständige Veterinäramt erforderlich.

Welchen Maßnahmen müssen sich Betroffene unterwerfen?

Das Virus, welches die Affenpocken verursacht, ist über verschiedene Wege übertragbar. Dazu gehören direkte Körperkontakte sowie kontaminierte Gegenstände. Außerdem besteht ein geringes Risiko für eine Übertragung in Form einer Tröpfcheninfektion. Betroffene und deren Haushaltsangehörige müssen sich einer häuslichen Isolierung über mindestens 21 Tage hinweg unterwerfen. Nach dieser Zeit empfiehlt das RKI über acht Wochen hinweg die Verwendung von Kondomen, da das Affenpockenvirus nach den bisherigen Erkenntnissen auch über sexuelle Kontakte übertragbar ist. Infizierte und Erkrankte sollen zusätzlich den Kontakt zu ihren Haustieren vermeiden, denn eine Übertragung vom Menschen auf die Tiere gilt als möglich. Müssen Betroffene zum Arzt, sollten sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen sowie lange Hosen, langärmelige Oberteile und eine FFP2-Maske tragen. Das RKI empfiehlt die Abdeckung aller befallenen Hauareale. Deshalb kann auch das Tragen von Handschuhen auf dem Weg zum Arzt erforderlich sein.

Quelle: RKI

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