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Sollen in Deutschland künftig auch 44-Tonnen-Trucks fahren dürfen?

Derzeit liegt die maximale Tonnage von Trucks bei 40 Tonnen. Diesen in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung festgeschriebenen Grenzwert will die AfD auf 44 Tonnen anheben.

Die Forderung, das Maximalgewicht von Lastkraftwagen in der StVZO zu erhöhen, geht aus einem Antrag hervor, den die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag am 10. September 2019 eingereicht hat. Die geforderten Änderungen sollen schnellstmöglich in den Paragrafen 34 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) integriert werden.

Wieso hält die AfD-Fraktion die Erlaubnis von 44-Tonnen-Trucks für sinnvoll?

Die AfD-Fraktion verweist in der Begründung auf die Regelungen in anderen Ländern der Europäischen Union. Einige Länder haben die Begrenzungen des Maximalgewichts für Lastkraftwagen schrittweise erhöht und ermöglichen Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 64 Tonnen. In diesen Unterschieden sehen die Unterzeichner des Antrags einen gravierenden Wettbewerbsnachteil der Transportbranche in Deutschland. Zudem ziehen die Fraktionsmitglieder in dem Antrag Daten aus einem Artikel in einer Ausgabe „Deutsche-Verkehrs-Zeitung“ aus dem Jahr 2018 heran. Dort wurde angegeben, dass allein im Verband Deutscher Papierfabriken pro Jahr rund 220.000 Fahrten bei einer Erweiterung der maximalen Tonnage von aktuell 40 Tonnen auf künftig 44 Tonnen entfallen könnten. Die AfD-Fraktion sieht darin einen ökologischen Vorteil durch die Einsparung von Kraftstoffen und infolgedessen beim Schadstoffausstoß. Allerdings greift dieser nicht zu 100 Prozent, weil die Lastkraftwagen durch die Erhöhung des Gewichts der Ladung zusätzlichen Kraftstoff benötigen.

Fachkräftemangel ist ein weiteres Argument zur Freigabe von 44-Tonnen-Trucks

Die Einsparung von Fahrten durch eine Erhöhung der maximal zulässigen Tonnage trägt nach Meinung der AfD-Fraktion außerdem dazu bei, Nachteile durch den galoppierenden Fachkräftemangel in Deutschland zu vermeiden. Der Fachkräftemangel tritt mittlerweile in vielen Wirtschaftsbereichen auf und hat auch die Transportbranche erreicht. Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Fahrten zieht eine drastische Reduzierung des Bedarfs bei LKW-Fahrern nach sich. Zahlreiche Politiker und Wirtschaftsexperten sehen in der Erhöhung der zulässigen LKW-Tonnage Nachteile bei der Förderung der kombinierten Straße & Schiene-Transporte. An dieser Stelle sehen die Mitglieder der AfD-Fraktion keine Probleme, sondern gehen davon aus, dass ein Problem gelöst wird. Nach ihren Hinweisen in dem Antrag auf Änderungen an der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung sind die Kapazitäten der Eisenbahngesellschaften dem bis 2030 zu erwartenden Wachstum beim Transportaufkommen derzeit nicht gewachsen. Auch das Argument der durch schwere Trucks zu kalkulierenden Straßenschäden wischen die Mitglieder der AfD-Fraktion vorsorglich vom Tisch. Sie geben in der Begründung an, dass es dabei nicht auf das zulässige Gesamtgewicht ankommt, sondern lediglich eine Erhöhung der zulässigen Achslast zum Problem werden könnte. An den Grenzwerten der Achslast soll sich durch die Erlaubnis für 44-Tonnen-Trucks nichts ändern.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/1397

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