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Die Linken und Bündnis90/Die Grünen wollen Sanktionen abschaffen

Am 1. September 2015 wird sich der Deutsche Bundestag gleich mit mehreren prekären Themen beschäftigen müssen. Unter Anderem stehen Anträge der Linken sowie vom Bündnis90/Die Grünen zur Debatte, in denen eine Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV gefordert wird. Die Anträge wurden unter den Aktenzeichen 18/1115, 18/3549 und 18/1963 gestellt. In der Bundestagsdebatte soll es noch am 1. September 2015 eine Abstimmung über die Anträge geben.

Wie werden die Anträge auf ein Ende der Sanktionen begründet?

Die Linken beziehen sich in ihrem Antrag auf die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV auf die Tatsache, dass es sich bei den Hartz-IV-Leistungen um die Sicherung des Existenzminimums handelt, was auch vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2010 mit dem Aktenzeichen 1 BvL 1/09 so bestätigt worden ist. Die Sanktionen bei Hartz IV führen aktuell dazu, dass das anerkannte Existenzminimum unterschritten wird. Die Linken sehen in den Sanktionen außerdem eine Erziehungsmaßnahme der Arbeits- und Sozialämter, die dem Staat nach den im Grundgesetz verankerten Rechten der Menschen nicht zusteht. Außerdem begründet die Fraktion der Linken den Antrag auf die Abschaffung der Sanktionen damit, dass die derzeitige Sanktionshandhabung dazu führt, dass Arbeitssuchende zum Annehmen von Billigjobs gezwungen werden. Insbesondere wird in dem Antrag kritisiert, dass vor allem jugendliche Arbeitssuchende von den Sanktionen mit großer Häufigkeit betroffen sind.

Wie begründen Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag?

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen verfolgt ähnliche Ansätze. Hier wird die Forderung aufgemacht, den Grundbedarf sowie die Wohnkosten von den Sanktionen bei Hartz IV komplett außen vor zu lassen und die Kürzung auf den Regelsatz zu beschränken. Werden dort Kürzungen von mehr als zehn Prozent vorgenommen, muss die wegfallende Geldleistung nach den Plänen von Bündnis 90/Die Grünen durch Sachleistungen ersetzt werden. Auch ein weiterer Punkt des Antrags ist sehr interessant. Danach soll es keine Sanktionen geben, wenn Arbeitssuchende Angebote ablehnen, bei denen das Entgelt unterhalb des Tariflohns bzw. des ortsüblichen Lohns liegt. Außerdem sollen bei der Verhängung von Sanktionen künftig individuelle Faktoren des Betroffenen stärker berücksichtigt werden. Konkret benennt der Antrag die Folgen von psychischen Problemen der Arbeitssuchenden. Außerdem soll nach dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen die bisher verschärfte Praxis bei der Verhängung von Sanktionen bei Hartz IV gegenüber Hilfebedürftigen im Alter von bis zu 25 Jahren künftig nicht mehr angewendet werden.

Quelle: bundestag.de

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