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Stiftung Warentest stellt Hotelbuchungsseiten auf die Probe

Die Stiftung Warentest hat sich mit Hotelbuchungsseiten befasst. Dabei war schon im Vorfeld klar, dass es einige Kritikpunkte geben würde, die jeder kennt, der schon einmal eine Ferienunterkunft online gebucht hat. So werden Einblendungen, wie „nur noch zwei Zimmer frei“ oder „acht Besucher sehen sich dieses Hotel gerade an“, geschaltet. Deren einziges Ziel, kritisieren die Tester, sei es, dass die Kunden zur schnellen Buchung animiert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt wendet sich gegen die Sortierung der Ergebnislisten. Diese seien oft „intransparent“, denn häufig befinden sich auf den vorderen Plätzen die Hotels, die am „Preferred-Programm“ von booking.com teilnehmen. Für den Verbraucher sei aber nicht klar, welches Hotel am Programm teilnimmt und alleine deshalb auf den vorderen Plätzen als „Empfehlung“ oder „Bestseller“ beworben wird. Deshalb sollten die Nutzer die Ergebnisseiten neu sortieren, etwa nach Preis, Entfernung oder Bewertung.

21 Buchungsportale wurden untersucht

Insgesamt neun verschiedene Portale für die Hotelbuchung hat man dabei anhand von fünf fiktiven Reisevorhaben auf den Prüfstand gestellt. Hinzu kamen neun Portale für Ferienwohnungen und drei für private Unterkünfte. Die Tester haben vor allem die Suchfunktion, die Internetseite, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Trefferliste genauer unter die Lupe genommen.

Ein „gutes“ Gesamtergebnis konnte HRS bei den Hotelportalen erzielen. Otel.com und hotelreservierung.de von der Unister-Gruppe erreichten dagegen nur ein „ausreichendes“ Ergebnis. Besonders otel.com fiel negativ auf, da hier nicht einmal ein Impressum vorhanden war. Stattdessen war lediglich eine Telefonnummer in Istanbul angegeben.

Bei der Seite von Unister bemängelten die Tester die eingebaute Abofalle für Versicherungen. Die verlängern sich nämlich stillschweigend. Hotelreservierung.de ist zudem die einzige Seite, die den Preis fürs Doppelzimmer pro Person angibt. Daher entsteht beim Nutzer der Eindruck besonders günstiger Angebote.

Auch für booking.com gab es scharfe Kritik seitens Stiftung Warentest. Aufgrund des Firmensitzes in den Niederlanden gelte für das Portal kein deutsches Recht. Kommt es zum Streitfall, müssten auch deutsche Kunden in den Niederlanden vor Gericht ziehen. Dieses Problem ergab sich übrigens auch bei anderen untersuchten Portalen.

Gute Buchungsportale für Ferienwohnungen

Bei den Portalen für Ferienwohnungen schnitten sieben von neun untersuchten Portalen mit der Note „gut“ ab. Insbesondere Casamundo konnte sich als Testsieger durchsetzen. Es gab aber auch Negativbeispiele: Wegen unerlaubter Klauseln wurden die Portale E-Domizil und Tourist-Online abgewertet.

9flats.com vermittelt die meisten Privatunterkünfte und verbuchte aufgrund der hohen Anzahl den Testsieg in dieser Sparte für sich. Wimdu erreichte die Note 2,7, Airbnb die Note 3,5. Im September-Heft der Zeitschrift „test“ heißt es, dass man Airbnb abgewertet habe, weil bei der Seite irisches Recht gilt.

Zudem setzt Airbnb auf Nutzungsbedingungen von 32 Seiten, die die Tester bemängeln. Ebenfalls gab es Anmietungen von Nutzern, bei denen nicht alles so reibungslos verlief, wie man es sich wünschen würde.

Quelle: Stern

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