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Stundenlohn: 1,53 Euro: Das ist sittenwidrig!

In Deutschland greift ab Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Doch es gibt viele Berufe, in denen deutlich schlechter gezahlt wird. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg musste nun entscheiden, ab wann Dumping-Löhne sittenwidrig sind. Im verhandelten Fall ging es um zwei Bürohilfen, die von einem Anwalt aus Großräschen eingestellt worden waren. Sie erhielten 1,53 Euro bzw. 1,64 Euro Stundenlohn. Daher mussten sie ihr Einkommen mit Leistungen des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz aufstocken.

Das Jobcenter ging gegen den Anwalt vor, der Fall landete schließlich vor dem Arbeitsgericht Cottbus. Dieses hatte im April 2014 entschieden, dass die Löhne, die der Anwalt gezahlt habe, zwar selbst in strukturschwachen Regionen wie der Lausitz sittenwidrig seien, der Anwalt aber nicht ausbeuterisch gehandelt habe. Die Mitarbeiter hätten auf eigenen Wunsch hin zu diesen Konditionen bei dem Anwalt angefangen, um zunächst einmal wieder in den Arbeitsmarkt hinein zu kommen. Der Anwalt selbst habe durch den niedrigen Lohn auch keinen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, vielmehr handelte es sich bei der Einstellung der Bürohilfen um eine „Gefälligkeit“, so der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg.

Landesarbeitsgericht stuft Stundenlohn als sittenwidrig ein

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt in zweiter Instanz anders entschieden. Unter den Aktenzeichen LAG 6 Sa 1148/14 und LAG 6 Sa 1149/14 verurteilten sie den Anwalt, eine Strafe von 3.400 Euro an das zuständige Jobcenter zu zahlen. Hans-Jörg Milinski, der stellvertretende Geschäftsführer des Jobcenters, erklärte nach dem Urteil, dass man in der eigenen Rechtsauffassung bestätigt worden sei.

Er kritisiert ein solches Verhalten von Arbeitgebern als verwerflich, es könne schließlich nicht sein, dass Arbeitgeber sich mit extrem niedrigen Stundenlöhnen bereichern und das durch die Aufstockung der Löhne zu Lasten des Steuerzahlers ginge. Milinskis Behörde ist schon mehrfach gegen Lohn-Dumping vorgegangen. Man habe sich bisher entweder vor Gericht mit einem Vergleich oder außergerichtlich geeinigt. Allerdings erklärte Milinski weiter, dass das Ziel nicht der Rechtsstreit sei, sondern man das Bewusstsein bei den Arbeitgebern schärfen wolle, dass eine angemessene Bezahlung Pflicht ist.

Andere Jobcenter gehen ebenfalls gegen Lohn-Dumping vor

Auch andere Jobcenter gehen regelmäßig gegen Lohn-Dumping vor. Das Jobcenter Uckermark hatte 2013 gegen einen Pizza-Lieferservice geklagt. Dieser hatte seinen Mitarbeitern Stundenlöhne von 1,59 bzw. 1,65 Euro gezahlt. Zudem bestätigte ein Sprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, dass alle Behörden genau hinschauen. Sollte sich der Verdacht ergeben, dass die Löhne deutlich unter Tarif bzw. ortsüblicher Bezahlung liegen und somit möglicherweise sittenwidrig seien, ginge man dagegen vor.

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