Eigentlich dürfen Mitarbeiter nicht durch ihre private Zugehörigkeit zu Organisationen benachteiligt werden. Die einzigen bisher gültigen Ausnahmen waren kriminelle Vereinigungen...
Eigentlich dürfen Mitarbeiter nicht durch ihre private Zugehörigkeit zu Organisationen benachteiligt werden. Die einzigen bisher gültigen Ausnahmen waren kriminelle Vereinigungen...