Wer im Arbeitsrecht eine Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ ausspricht und dabei ein konkretes Datum nennt, dass nach der eigentlichen Kündigungsfrist...
Wer im Arbeitsrecht eine Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ ausspricht und dabei ein konkretes Datum nennt, dass nach der eigentlichen Kündigungsfrist...