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Urteil 2 U 22/14: Anzahlung für Kreuzfahrt begrenzt

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Aber das sind nicht immer nur die schönen Seiten der Reise. In einem aktuellen Fall, über den jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet, ging es um die Anzahlungen für Reisen, speziell für Kreuzfahrten.

Wie hoch dürfen Anzahlungen für Reisen ausfallen?

Im besagten Fall ging es um eine Reederei, die eine Anzahlung für die Kreuzfahrt von 35 Prozent direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung gefordert hatte. In einem anderen Tarif lag die geforderte Anzahlung sogar bei 50 Prozent. Das Oberlandesgericht Rostock hat in seinem Urteil 2 U 22/14 vom 15. Mai 2015 entschieden, dass diese Praxis nicht rechtens sei. Wie das OLG in seinem Urteil weiter ausführte, sei es für die Höhe der Anzahlung auch nicht relevant, dass der eigentliche Reisepreis in den betreffenden Tarifen günstiger ausfalle.

Anzahlungen für Reisen bereits vom BGH gedrosselt

In der Regel dürfen Reiseveranstalter maximal 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen. Höhere Anzahlungen dürfen nur dann vereinbart werden, wenn der Anbieter begründen kann, warum diese so hoch ausfallen. Er muss also klar angeben, welche Aufwendungen er mit der Anzahlung abdeckt und ob bzw. welche Forderungen Dritter er damit begleicht. Das entsprechende Urteil dazu wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen X ZR 147/13 erlassen. Es bezieht sich demnach auch auf Kreuzfahrten.

Quelle: Focus

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