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Unzureichender Schutz von Saisonarbeitskräften

Young wheat field on spring time

In Deutschland sind Saisonarbeitskräfte unzureichend geschützt – das kann fatale Folgen haben, heißt es von der EU.

Dass es ohne Saisonarbeiter vor allem in der deutschen Landwirtschaft kaum geht, dürfte spätestens seit der Coronapandemie allgemein bekannt sein. Damals zeigte sich, wie wichtig ausländische Saisonarbeiter sind, denn diese kamen durch die verschärften Grenzkontrollen nicht mehr ausreichend ins Land. Allerdings gibt es beim Umgang mit den Saisonarbeitern in Deutschland jetzt Probleme im Hinblick auf EU-Richtlinien.

Deutschland droht EuGH-Klage

So hat jetzt die EU-Kommission in Brüssel mitgeteilt, dass Saisonarbeitskräfte in Deutschland nur unzureichend geschützt seien. Neben Deutschland kommen den Angaben zufolge auch neun weitere EU-Staaten einigen Verpflichtungen der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte nicht ordnungsgemäß nach. Aktuell habe man deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Länder eingeleitet, an dessen Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen kann.

Betroffen sind neben Deutschland auch Italien, Luxemburg oder Belgien. Die Länder haben jetzt zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen. In der Begründung zum aktuellen Verfahren heißt es, dass es wichtig sei, die EU-Regeln zum Schutz der Saisonarbeiter einzuhalten. Nur dann können weitere Arbeitskräfte erfolgreich angeworben werden. Außerdem werde die irreguläre Migration verringert, so die EU-Kommission weiter. Die EU-Vorgaben haben es sich zum Ziel gesetzt, faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Nicht-EU-Saisonarbeitern zu gewährleisten. Gleichermaßen sollen für die Arbeiter gleiche Rechte und ein ausreichender Schutz vor Ausbeutung gelten.

Versicherungsschutz unzureichend

Die Gewerkschaften, zuletzt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), haben in Niedersachsen und Bremen vor allem auf einen besseren Krankenversicherungsschutz gedrängt. Die Spargel- und Erdbeersaison steht kurz bevor, so dass es besonders wichtig ist, schon jetzt auf die Missstände aufmerksam zu machen.

Derzeit ist es meist so, dass die Arbeitgeber Gruppenversicherungsverträge für die Saisonarbeiter abschließen. Allerdings reichen diese Verträge vom Leistungsumfang meist nicht an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heran. Die Beschäftigten bleiben somit auf einem Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall sitzen.

Quelle: dpa

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