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Rauchern darf die Wohnung gekündigt werden

ParagrafenzeichenDas lange erwartete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: LG Düsseldorf 21 S 240/13) ist gefallen: Vermieter dürfen rauchenden Mietern kündigen, wenn diese mit ihrer Gewohnheit die Nachbarn stören. Der Fall rund um Friedhelm Adolfs ist seit Monaten in der Presse. 40 Jahre lebte der Raucher in seiner Wohnung, jetzt soll er sie nach dem Urteil zugunsten der Vermieterin bis Jahresende räumen.

Rauchen ist grundsätzlich in der Wohnung erlaubt

Die Richter urteilten, dass das Rauchen in der eigenen Wohnung grundsätzlich erlaubt sei. Allerdings dürften die Nachbarn dabei nicht mit dem Qualm belästigt werden, heißt es weiter. Und genau dies habe Adolfs getan und damit eine rechtliche Grenze überschritten. Dabei hatte aber Adolfs die Nachbarn nicht etwa durch normales Rauchen belästigt, so die Richter, sondern die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert. Er habe seine Aschenbecher nicht geleert und den Rauch ins Treppenhaus abziehen lassen.

Eigentümer-Verbände begrüßen das Urteil gegen Raucher

Der Eigentümer-Verband Haus und Grund zeigt sich sichtlich erfreut über das am Donnerstag gefallene Urteil. Er äußerte sich so, dass es für Vermieter möglich sein müsste, den Hausfrieden zu wahren. Mieter, die sich trotz mehrmaliger Aufforderung nicht daran halten, die Geruchsbelästigung einzudämmen, müssten demnach fristlos gekündigt werden können, so Kai Warnecke, der Hauptgeschäftsführer des Verbands.

Auch Siegfried Ermer, der Vorsitzende von Pro Rauchfrei, freute sich über das Urteil. Endlich, so sagt er, sei der Störer und nicht der Gestörte bestraft wurden.

Nicht erfreut ist indes der Anwalt von Adolfs, Lauppe-Assmann. Er fürchtet sogar, dass sich Vermieter jetzt das Recht herausnehmen, eine Welle von Räumungsklagen gegen rauchende Mieter einzuleiten. Adolfs selbst ging davon aus, dass hinter der Kündigung seiner Wohnung wirtschaftliche Interessen standen. Er ist sich sicher, dass die Wohnung lediglich in Büroräume umgewandelt werden soll, die lukrativer sind.

Ab wann darf der Vermieter Rauchern die Wohnung kündigen?

Allerdings gab es von den Richtern keine Aussagen dazu, ab wann das Rauchen in der eigenen Wohnung für die Nachbarn nicht mehr zumutbar sei. Sie ließen jedoch die Berufung beim Bundesgerichtshof zu, da es sich um einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung handele. Anwalt Lauppe-Assmann zeigt sich zuversichtlich und will die Rechtsmittel ausschöpfen.

Schon im August letzten Jahres hatte die Vermieterin vor dem Amtsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Der Fall sorgt seither für Aufsehen, in sozialen Netzwerken stellten sich viele User auf die Seite von Adolfs, sammelten sogar Spenden. Adolfs sagte selbst, er hätte verstanden, dass er in der Kneipe nicht mehr rauchen dürfe, dass ihm das zu Hause untersagt sei, kann er aber nicht nachvollziehen. Nach eigenen Angaben hatte er etwa 20 Zigaretten pro Tag konsumiert.

Auch andere Gerichte, die sich mit ähnlichen Fällen befassen mussten, haben bisher nicht zu einheitlichen Entscheidungen gefunden. Beim Landgericht Paderborn sah man einen „vertragswidrigen Gebrauch“ der Wohnung vor, wenn mehr als 60 Zigaretten pro Tag geraucht würden. Dies würde sich darin begründen, dass bereits nach zwei Jahren eine Renovierung fällig sei. Andere Gerichte sahen den Fall anders. Die Entscheidung, zu rauchen, hielten sie für eine freie Willensentscheidung, sahen das Rauchen als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung an. Das letzte Wort um den Mieter Adolfs ist wohl noch immer nicht gesprochen.

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