Die
Fahrschulen können Schutzmaßnahmen ohne Probleme umsetzen
Die abgeschlossene Vorbereitung in den Fahrschulen in Deutschland, betonte Dieter Quentin (Vorsitzender der Bundesvereinigung) in einem offiziellen Pressestatement. Im gleichen Statement forderte er von der Bundesregierung eine klare Aussage, ab wann die theoretische und praktische Ausbildung wieder starten kann. Den Alleingang von Nordrhein-Westfalen bezeichnete er wörtlich das „völlig inakzeptabel“, weil dort im Zusammenhang mit der Erlaubnis zur Wiedereröffnung keine Vorgaben zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen verbunden wurde. In seinem Statement verweist der Chef der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. auf die Resultate einer Umfrage. Danach sind rund 30 Prozent aller in Deutschland ansässigen Fahrschulen trotz der Coronahilfen vom Konkurs bedroht. Das wäre fatal, denn dort werden die Kraftfahrer ausgebildet, die ihrerseits zu den systemrelevanten Berufen gehören.
Welche Schutzmaßnahmen können den Betrieb der Fahrschulen sicher machen?
Bei der theoretischen Ausbildung lassen sich ähnliche Vorgaben wie an den allgemeinbildenden Schulen umsetzen. Denkbar ist eine Beschränkung auf die Nutzung die halbe Kapazität der Ausbildungsräume, sodass ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Auch eine Maskenpflicht stellt kein Problem dar. Die gleiche Vorgehensweise empfiehlt sich auch für die theoretischen Prüfungen. Außerdem kommt ein weiterer Weg bei der Theorieausbildung in Frage. Die Basis stellen Ausbildungsinhalte auf DVD/Blu-ray dar, die sich die Fahrschüler auch daheim anschauen können. Hier wäre eine Koppelung mit Einzelkonsultationen zur Klärung offener Fragen denkbar. Bei der praktischen Motorradausbildung besteht ohnehin keine räumliche Nähe. Die Praxisausbildung im LKW und PKW ist mit einer Maskenpflicht realisierbar, wenn parallel die Innenräume der Fahrzeuge bei jedem Wechsel der Fahrschüler/innen desinfiziert werden. Das heißt, die Fahrlehrer müssten sich nur während der Coronakrise von der üblichen Praxis des „fliegenden Wechsels“ verabschieden.
Quelle: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
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