
Der Bundesgerichtshof möchte nicht endgültig entscheiden, ob
Worum geht es im Verfahren zu den Cheats für Spiele?
Die Klage vor dem BGH wurde von einem Unternehmen eingereicht, das Spielkonsolen und dazugehörige Spiele nicht nur in Deutschland vertreibt, sondern in ganz Europa aktiv ist. Allein schon mit Blick auf diese Tatsache ist eine für alle EU-Länder verbindliche Regelung durch den EuGH sinnvoll. Das Unternehmen richtet die Klage gegen einen Softwareentwickler, der kleine Programme vertreibt, die als Cheats in den Spielen des klagenden Unternehmens eingesetzt werden können. Sie manipulieren die von den Spielen im Arbeitsspeicher abgelegten Daten. Der Spielehersteller ist der Meinung, dass diese Veränderung eine Urheberrechtsverletzung nach dem Paragrafen 69 des Urheberrechtsgesetzes darstellt und fordert deshalb auf dem Gerichtsweg eine Unterlassung sowie Schadenersatz. Das Landgericht Hamburg war davon ausgegangen, dass die Regelung anwendbar ist, weil es sich um eine nicht erlaubte Umarbeitung des Programms handelt. Dieser Meinung schloss sich das Oberlandesgericht Hamburg nicht an. Danach fehlt es an der erforderlichen Veränderung des ursprünglichen Programmcodes der Spiele. Die beanstandeten Cheats greifen lediglich in den Ablauf ein. Solche Veränderungen fallen nach der Begründung des Oberlandesgerichts nicht unter den Geltungsbereich des Paragrafen 69 des Urheberrechtsgesetzes sowie der EU-Richtlinie 2009/24/EG.
Die Palette der Cheats für Computerspiele ist breit gefächert
Im Laufe der Zeit wurden unzählige Varianten der Cheats für Konsolenspiele und Computerspiele entwickelt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Entwickler der Spiele diese immer besser gegen solche unerwünschten Eingriffe schützen. Dadurch mussten auch die Programmierer der Cheats ständig verbesserte Techniken anwenden. Sie nutzen beispielsweise Programmierfehler aus (Bugusing) oder kombinieren legal verwendbare Befehle, um damit spezielle Effekte zu erzielen. Auch komplexe Makros und Bots kommen zum Einsatz. Sie gaukeln dem Skript des Spiels Nutzereingaben vor, die jedoch von kleinen Programmen gesteuert werden. Typische Beispiele dafür sind Aimbots, Grindbots und Craftingbots. Zu den neueren Varianten der Cheats gehören die sogenannten Trainer. Sie agieren als Zusatzsoftware (auch Crack genannt) und beeinflussen den Spielverlauf genau auf die Weise, die vom Kläger im aktuell anhängigen Verfahren als Verletzung des Urheberrechts eingestuft wurde.
Quelle: Bundesgerichtshof Aktenzeichen I ZR 157/21
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