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Der Süßstoff Saccharin feiert ein Jubiläum

Am 27. Februar 2019 ist es genau 140 Jahre her, dass die Öffentlichkeit über die Entdeckung von Saccharin informiert wurde. Die Entdeckung erfolgte bereits im Jahr zuvor an der amerikanischen John Hopkins University.
Saccharin unter dem Verdacht, in hohen Dosierungen die Entstehung von Krebs zu begünstigen. Deshalb wurde der Süßstoff beispielsweise in Kanada verboten. Neuer Studien konnten das erhöhte Krebsrisiko zumindest bei den Dosen nicht bestätigen, die vom Menschen normalerweise verzehrt werden. Bei den Tierversuchen aus dem Jahr 1977, auf welchen das Verbot in Kanada basierte, wurde das ein Vielfaches der Normaldosis verwendet.

Wissenswertes zur Geschichte von Saccharin

Wie so viele Dinge wurde auch der Süßstoff Saccharin durch puren Zufall entdeckt. Ursache war ein Fehler bei der Überwachung einer Versuchsanordnung. Dabei entstand unbeabsichtigt ein farbloses Pulver. Der Chemiker Constantin Fahlberg erkannte dessen intensiv-süßen Geschmack. Zusammen mit Ira Remsen entwickelte er das Verfahren weiter und meldete ein Patent für den Saccharin benannten Süßstoff an. Die industrielle Herstellung startete im Jahr 1886 bei Fahlberg-List in Magdeburg. Da Saccharin wesentlich preiswerter als der Rübenzucker war, stießen die Süßstoffhersteller auf massiven Widerstand aus der Zuckerindustrie. Das führte dazu, dass die Herstellung des Süßstoffs für die Allgemeinheit 1902 in ganz Europa verboten wurde. Die Produktion wurde erst nach dem Ende des II. Weltkriegs wieder aufgenommen. Anders ist die Lage in den USA. Dort darf bereits seit 1912 kein Saccharin mehr als Süßstoff für Lebensmittel verwendet werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Bei der Verwendung von Saccharin gelten strenge Grenzwerte

Obwohl seit dem II. Weltkrieg wieder Saccharin produziert wird, muss die Lebensmittelindustrie bei der Verwendung erhebliche Einschränkungen beachten. In Getränken, die als energiereduziert deklariert werden, dürfen nur 80 Milligramm Saccharin pro Liter enthalten sein. Die höchste zulässige Menge gilt für Marmeladen und Konfitüren. Dort liegt der Grenzwert aktuell bei 200 Milligramm pro Kilogramm. Lebensmittel, welche den ältesten Süßstoff der Welt enthalten, müssen bei den Zusatzstoffen den Vermerk „E 954“ tragen. Wer den Süßstoff Saccharin nutzen möchte, sollte pro Tag höchstens 5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht zu sich nehmen.

Quelle: Merck, Pure Food and Drug Act (1907)

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