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Bundesnetzagentur stellt Briefporto auf den Prüfstand

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Die Bundesnetzagentur hält die aktuellen Preise für das Briefporto für zu hoch, ja sogar für rechtswidrig. Das könnte zum Problem für die Deutsche Post werden, da bereits eine frühere Portoerhöhung vom Bundesverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde.

Wie aus einer Einschätzung der Bundesnetzagentur hervorgeht, könnten die derzeitigen Portopreise für Briefe rechtswidrig sein. Hintergrund der aktuellen Einschätzung ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Bereits Ende Mai hieß es von dort, dass die Erhöhung des Portos für den Standardbrief von 2016 bis 2018 rechtswidrig erfolgt sei.

Postentgeltregulierungsverordnung unwirksam

Das Gericht entschied, dass die Bestimmungen der 2015 vom Bund beschlossenen Postentgeltregulierungsverordnung unwirksam seien. Sie waren aber die Grundlage für die damaligen Erhöhungen des Briefportos.

Diese Feststellung gilt „dem Grunde nach auch für die Zweite Änderungsverordnung“, die wiederum die Grundlage für das derzeit geltende Briefporto bildet, wie es im Bericht der Bundesnetzagentur heißt. In dem Schreiben, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zuerst berichtet hatte, hieß es weiter, dass nach einer ersten Betrachtung des Urteilstenors die Chancen gut stünden, dass auch Klagen gegen die aktuell gültigen Portopreise Erfolg hätten.

Kann man mit sinkendem Briefporto rechnen?

Trotzdem hatte das Urteil keine praktischen Auswirkungen. Nachträglich können Postkunden sich nicht auf zu viel gezahltes Porto berufen. Allerdings wären die Konsequenzen deutlich größer, wenn auch ein Urteil zum aktuellen Porto gefällt würde. Dann könnte die Bundesnetzagentur die Post anhalten, das Briefporto, das aktuell bei 80 Cent für einen Standardbrief liegt, wieder zu senken.

Gegen die einstige Erhöhung hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) geklagt. In diesem sind auch die Post-Konkurrenten, wie DPD, Hermes oder GLS organisiert. Der BIEK hat nun auch gegen das aktuelle Briefporto geklagt, das Verfahren ist einer Sprecherin zufolge derzeit beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.

Post muss Portoerhöhungen genehmigen lassen

Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung muss die Deutsche Post jede Portoerhöhung von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Bei der beklagten Erhöhung hatte die Bundesnetzagentur erstmals neue Maßstäbe gesetzt. Man legte nicht mehr die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post zugrunde, sondern orientierte sich an den Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Ländern.

Allerdings sei dies durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes nicht gedeckt, wie das Bundesverwaltungsgericht argumentierte. Die gleiche Rechtsgrundlage gilt für das aktuelle Porto, das zuletzt 2018 erhöht wurde.

Quelle: dpa

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