
Die Bedeutung der
Wie legen berufsständischen Versorgungswerke ihr Kapital an?
In vielen Bereichen der sozialen Absicherung in Deutschland ist die finanzielle Lage angespannt. Deshalb wird seit längerer Zeit über Änderungen diskutiert, die beispielsweise auch der Gesetzlichen Rentenversicherung auch Kapitalmarktanlagen für die eingezahlten Beiträge erlauben sollen. Bei den berufsständischen Versorgungswerken ist das bereits üblich. Nach den offiziellen Angaben der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen waren zum Jahresende 2023 (neuere Daten liegen noch nicht vor) rund 20,5 Prozent der Rücklagen in Grundstücke, andere Immobilien sowie Immobilienfonds investiert. Mit knapp 24 Prozent waren die Anlagen in Aktien und Aktienfonds sogar noch höher. Weitere knapp 17 Prozent machten Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere (beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen) aus. Namensschuldverschreibungen brachten es zeitgleich auf rund 12,4 Prozent. Knapp 14 Prozent des vorhandenen Kapitals hatten die berufsständischen Versorgungswerke in direkte Beteiligungen investiert. Einlagen bei Kreditinstituten machen zeitgleich gerade einmal 1,2 Prozent aus.
Zahl der Versicherten ist kontinuierlich gestiegen
Zum Jahresende 2015 lag die Zahl der Versicherten bei 822.516 Personen. Bis zum Jahresende 2023 (neuere Daten liegen auch hier nicht vor) stieg sie auf 938.613 Personen. Ein identischer Trend ist bei der Zahl derjenigen zu beobachten, die Renten aus berufsständischen Versorgungswerken beziehen. Diese Zahl gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort mit 229.010 Personen im Jahr 2015 und 340.674 Personen zum Jahresende 2023 an. Das Altersruhegeld hat sich von durchschnittlich 2.077,92 Euro im Jahr 2025 auf einen Schnitt von 2.222,27 Euro im Jahr 2023 erhöht. Zuletzt lag das jährlich ausgezahlte Volumen der Altersruhegelder bei 8,139 Milliarden Euro, denen Beitragseinnahmen in Höhe von 12,399 Milliarden Euro gegenüberstehen. Bei der Bewertung dieses Überschusses ist zu beachten, dass berufsständische Versorgungswerke nicht nur für die Altersversorgung zuständig sind, sondern weitere Leistungen für ihre Mitglieder erbringen.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Deutscher Bundestag Drucksache 21/723
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