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Arbeitgeber darf keine Vorschriften zu gewähltem Verkehrsmittel machen

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern viele Dinge vorschreiben, mit welchem Verkehrsmittel sie jedoch zur Arbeit kommen, das zählt nicht dazu. Darauf weist jetzt der Deutsche Anwaltverein unter Berufung auf das Urteil 28 Ca 12.594/14 des Arbeitsgerichts Berlin hin.

Arbeitnehmer dürfen ihr eigenes Fahrzeug nutzen

In dem besagten Fall ging es um einen Schlosser, der für seine Arbeit einen 35 Kilogramm schweren Werkzeugkoffer mit sich führen muss. Sein Arbeitgeber schickte ihn an verschiedene Einsatzorte und der Schlosser nutzte dafür grundsätzlich sein privates Fahrzeug.

Nun wies der Arbeitgeber den Schlosser jedoch an, für die Fahrten auf Bus oder Bahn umzusteigen. Der Mann widersetzte sich den Anweisungen des Arbeitgebers, nutzte weiterhin sein Privatfahrzeug. Daraufhin folgte die Abmahnung und schlussendlich die Kündigung. Der Fall landete dann vor Gericht – mit positivem Ausgang für den Schlosser.

Direktionsrecht des Arbeitgebers ist beschränkt

Die Richter entschieden, dass es das Direktionsrecht des Arbeitgebers überdehne, wenn dieser seinem Mitarbeiter vorschreibe, welche Verkehrsmittel er für die Wege zur Arbeit zu nutzen habe. Dass der schwere Werkzeugkoffer mit Rollen ausgestattet sei, sei nicht ausreichend, um dem Arbeitnehmer vorzuschreiben, auf Bus oder Bahn umzusteigen. Generell sind Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Quelle: Süddeutsche

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